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Vorlage - A 30/233/2020  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Kückhoven aufgrund der Erweiterung des Kieswerkes der Rheinische Baustoffwerke GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen  

Tatbestand:

Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat der Flurbereinigungsplan für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

 

Dementsprechend sollen aufgrund der Erweiterung des Kieswerkes der Rheinische Baustoffwerke GmbH die im gemeinschaftlichen Interesse getroffenen Festsetzungen - Bewirtschaftung von Feldflächen und sonstigen Grundstücken - für die jeweiligen Beteiligten der im Flurbereinigungsverfahren Erkelenz I, Schlussfeststellung vom 17.12.1970, entstandenen Wegeparzelle in der Gemarkung Kückhoven, Flur 6, Flurstück 97 durch Satzung aufgehoben werden.

 

Die Aufhebungsabsicht wurde am 19.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekannt gemacht und ab diesem Zeitpunkt eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Diese Satzung wird der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, als Entwurf vor der Bekanntmachung zur Zustimmung gemäß § 58 Abs. 4 S. 2 FlurbG vorgelegt.

 

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Beschlussentwurf:

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Kückhoven, Flur 6, Flurstück 97 aufgrund der Erweiterung des Kieswerkes der Rheinische Baustoffwerke GmbH wird erlassen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Rheinische Baustoffwerke GmbH wird die bezeichnete Parzelle erwerben und hierfür einen angemessenen Kaufpreis zahlen.


Anlage:

Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen (87 KB)