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Vorlage - A 10/092/2020  

 
 
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der öffentlich_rechtlichen Vereinbarung  

Tatbestand:

Mit Beschluss vom 11.12.2019 beauftragte der Rat die Verwaltung, alle Prüfungen vorzunehmen, um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen vorzubereiten. Dabei sollte durch mandatierende Vereinbarung dafür Sorge getragen werden, dass die Belange der kreisangehörigen Kommunen angemessen bei der Entscheidungsfindung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Serviceportals sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden.

 

Bei dieser interkommunalen Zusammenarbeit wurde dem Kreis Heinsberg als Antragsteller gemäß der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) im Mai 2020 eine Zuwendung in Höhe von 94.290,84 € bewilligt. Die per Zuwendungsbescheid bewilligte Summe kommt allen kreisangehörigen Kommunen zu Gute, da die durch das Serviceportal entstehenden Kosten grundsätzlich über die Kreisumlage abgerechnet werden.

 

Dank der zügigen Implementierung der Dienstleistungen in das Serviceportal und der guten Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Kreis konnte das Portal bereits im September 2020 im Kreis Heinsberg und den kreisangehörigen Kommunen in Betrieb genommen werden, was medienwirksam durch alle Hauptverwaltungsbeamten bekannt gemacht wurde.

 

Die Abwicklung des Betriebes des gemeinsamen Serviceportals soll wie o. g. durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen. Der Kreis verpflichtet sich, Aufgaben für die übrigen Beteiligten durchzuführen (mandatierende Vereinbarung).

 

Anders als zunächst überlegt, handelt es sich bei den Serviceportalen der Kommunen und des Kreises faktisch um eigenständige Portale. Es gibt keine voneinander abhängige oder aufeinander aufbauende Architektur. Sie sind lediglich optisch angenähert und verlinken inhaltlich beispielsweise zwischen dem Kreisportal und den kommunalen Serviceportalen.

 

In dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die eigenständige Bestimmung jeder Kommune über das konkrete Angebot innerhalb des Serviceportals festgeschrieben sowie die Möglichkeit der Kooperation ohne die Notwendigkeit besonderer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen.

 

Dies gewährleistet eine größtmögliche Flexibilität dahin gehend, dass die Stadt Erkelenz das Tempo der über das Serviceportal angebotenen Dienstleistungen selbst bestimmen und – wo sinnvoll – diese gemeinsam mit anderen Kommunen umsetzen kann.

 

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde allen kreisangehörigen Kommunen übersandt mit der Gelegenheit, Änderungswünsche für den Vereinbarungstext einzureichen. Die Vorschläge der Städte und Gemeinden wurden größtenteils in der Vereinbarung berücksichtigt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Der Entwurf der abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde vorab mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Bezirksregierung hat dabei bestätigt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der vorgelegten Fassung genehmigungsfähig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Rates bedarf.“


Finanzielle Auswirkungen:

Abrechnung über die Kreisumlage.


Anlage:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der öffentlich_rechtlichen Vereinbarung (83 KB)