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Tatbestand: Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 29.09.2020 wird verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 29.09.2020 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:
„1. Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 516.954,11 € bei den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:
wird zugestimmt. 2. Die Deckung der unter 1. aufgeführten Mehrauszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen bei den Maßnahmen:
sowie durch Auszahlungseinsparungen von 29.645,41 bei der Maßnahme „B03030013 – Neumöblierung Schulhof Europaschule“.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage. Anlage: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 29. September 2020
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