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Vorlage - A 20/514/2020  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 29.09.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1_Satz 2 GO NRW vom 29.09.2020  

Tatbestand:

Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 29.09.2020 wird verwiesen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 29.09.2020 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:

 

„1. Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 516.954,11 € bei den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:             

 

Lfd.-Nr

Maßnahme

Bezeichnung

Mehrauszahlung

in €

1

B03010800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

- Grundschulen

 

161.493,05

2

B03020800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Hauptschule

 

64.509,26

3

B03030800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Europaschule

 

76.216,67

4

B03040800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Cusanus-Gymnasium

 

148.506,29

5

B03040801

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Cornelius-Burgh-Gymnasium

 

66.228,84

Mehrauszahlungen insgesamt:

516.954,11

 

 wird zugestimmt.

 2. Die Deckung der unter 1. aufgeführten  Mehrauszahlungen erfolgt durch

 Mehreinzahlungen bei den Maßnahmen:

 

Lfd.-Nr

Maßnahme

Bezeichnung

Mehreinzahlung

in €

1

B03010800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

- Grundschulen

 

152.225,29

2

B03020800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Hauptschule

 

61.208,33

3

B03030800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Europaschule

 

71.502,70

4

B03040800

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Cusanus-Gymnasium

 

139.713,35

5

B03040801

Gegenstände des Anlagevermögens bis 800 €

-          Cornelius-Burgh-Gymnasium

 

62.659,03

Mehreinzahlungen insgesamt:

487.308,70

 

sowie durch Auszahlungseinsparungen von 29.645,41 bei der Maßnahme „B03030013 – Neumöblierung Schulhof Europaschule“.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.


Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom

29. September 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1_Satz 2 GO NRW vom 29.09.2020 (120 KB)