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Vorlage - A 20/512/2020  

 
 
Betreff: Elfte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf_Elfte Änderungssatzung_zur Abfallgebührensatzung  
Kalkulationsübersicht  
Gebührenentwicklung von 2012 bis 2021  

Tatbestand:

Während in den meisten Nachbarkommunen bereits zum 01.01.2020 die Abfallgebühren erhöht werden mussten, konnten in der Stadt Erkelenz in 2020 die Abfallgebühren stabil gehalten werden. Nunmehr sind jedoch die nachfolgend aufgeführten Änderungen in der Kalkulationsgrundlage eingetreten, die dazu führen, dass in 2021 eine moderate Gebührenerhöhung für die einzelnen Restmüllgefäße unumgänglich werden wird.

 

Ursächlich für die nachfolgend vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte:

 

1.

Gesunkene Erträge aus der Vermarktung des kommunalen Papier, Pappe und Kartonageanteil durch den Kreis Heinsberg

 

 

In den vergangen Jahren konnte dadurch jährliche Erträge in Höhe von ca. 150.000 € vereinnahmt werden. Da seit Jahresbeginn der Vermarktungspreis im Gegensatz zu den Vorjahren stark gefallen ist, ist hier mit einem Ertragsausfall für das Jahr 2021 in Höhe von 70.000 € zu rechnen.

 

2.

Erhöhter Aufwand im Bereich Sperrmüll

 

 

Die Sammel- und Verwertungsmenge aus der Fraktion Sperrmüll hat sich im lfd. Jahr 2020 erheblich erhöht. Es muss auch für das Jahr 2021 mit diesem Mehraufwand gerechnet werden. Es wird mit einem Mehraufwand von ca. 30.000 € erwartet.

 

3.

Keine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

Nach der für das Jahr 2020 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben noch 83.587 €. Da bereits jetzt ersichtlich ist, dass für die Sperrmüllsammlung und Verwertung  der Jahresaufwand höher sein wird als kalkuliert und zudem auch die Mindereinnahmen der Papiererlöse ausgeglichen werden müssen, ist der verbleibende Rücklagenbetrag zur Deckung des Fehlbetrags 2020 einkalkuliert, sodass kein oder nur eine geringer Rücklagenbetrag zum Jahresende vorhanden sein wird.

 

Im Bereich der Biomüllabfuhr werden die Gebühren ebenfalls leicht erhöht, da aus den vorgenannten Gründen keine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage erfolgen kann und somit eine Teilsubventionierung zur Gebührenstabilität nicht möglich ist.

 

Weitere Details zu der detaillierten Gebührenkalkulation, insbesondere aber auch zu der Entwicklung der Gebühren, können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der elften Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Elfte Änderungssatzung“ zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Entwurf „Elfte Änderungssatzung“ zur Abfallgebührensatzung

Kalkulationsübersicht

Gebührenentwicklung von 2012 bis 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Elfte Änderungssatzung_zur Abfallgebührensatzung (702 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulationsübersicht (1513 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenentwicklung von 2012 bis 2021 (678 KB)