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Tatbestand: Während in den meisten Nachbarkommunen bereits zum 01.01.2020 die Abfallgebühren erhöht werden mussten, konnten in der Stadt Erkelenz in 2020 die Abfallgebühren stabil gehalten werden. Nunmehr sind jedoch die nachfolgend aufgeführten Änderungen in der Kalkulationsgrundlage eingetreten, die dazu führen, dass in 2021 eine moderate Gebührenerhöhung für die einzelnen Restmüllgefäße unumgänglich werden wird.
Ursächlich für die nachfolgend vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte:
Im Bereich der Biomüllabfuhr werden die Gebühren ebenfalls leicht erhöht, da aus den vorgenannten Gründen keine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage erfolgen kann und somit eine Teilsubventionierung zur Gebührenstabilität nicht möglich ist.
Weitere Details zu der detaillierten Gebührenkalkulation, insbesondere aber auch zu der Entwicklung der Gebühren, können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der elften Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Elfte Änderungssatzung“ zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Entwurf „Elfte Änderungssatzung“ zur Abfallgebührensatzung Kalkulationsübersicht Gebührenentwicklung von 2012 bis 2021
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