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Vorlage - A 63/339/2020  

 
 
Betreff: Neubau Turn- u. Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium
hier: Grundsatzbeschluss zum Förderantrag
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
09.12.2020 
2. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Cusanus Gymnasium Erkelenz wurde in verschiedenen Bauabschnitten ab den Jahren 1965/66 errichtet. Bestandteil der ursprünglichen Schulanlage sind eine Turn- und Gymnastikhalle, die zwischenzeitlich über 50 Jahre alt sind. In den vergangenen Jahren wurden zunächst die eigentlichen Schulgebäude saniert, ferner wurden eine große Vierfachsporthalle aus den 80er Jahren saniert und eine weitere Sporthalle aus den 70er Jahren bereits durch eine weitere Vierfachsporthalle ersetzt. An der Turn- und Gymnastikhalle wurden hingegen allenfalls die notwendigsten Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt und Sanierungsarbeiten für die kommenden Jahre eingeplant.

 

Im Vorfeld dieser Sanierungen wurde das bestehende Gebäude eingehender untersucht, um einen Überblick über die notwendigen Sanierungen abzuschätzen und Sanierungskosten zu ermitteln. Dabei war festzustellen, dass die Schäden noch gravierender waren, als angenommen. Neben den bereits eingeplanten Maßnahmen an Sportböden, Fenstern und Türen sind zudem erhebliche Schäden an Außenbauteilen und der Tragstruktur zu erkennen.

 

Das Traggerüst der Turn- und Gymnastikhalle bilden Betonstützen, die gemeinsam mit Waschbetonverbundplatten die Gebäudehülle bilden. Sowohl an den Stützen als auch an den Waschbetonplatten sind großflächige Rissbildungen und Abplatzungen zu verzeichnen, die auf eine teilweise fortgeschrittene Betonkorrosion schließen lassen.

Dies ist auch ein Hinweis auf eine zu geringe Betonüberdeckung, die an Gebäuden aus dieser Zeit verbreitet festzustellen ist. Da auch an vielen Stellen die Fugen großflächige Löcher aufweisen, ist zu vermuten, dass es zu weitergehenden verdeckten Schädigungen auch an der tragenden Struktur des Gebäudes gekommen ist. Vor jedweder Sanierung der Außenhülle sowie angezeigten Dämmmaßnahmen wäre somit eine umfangreiche Betonsanierung der tragenden und aussteifenden Bauteile erforderlich.

 

Neben den Schäden an der Konstruktion sind zudem die Außenwände bestehend aus weitgehend ungedämmten Waschbetonverbundplatten und Glasbausteinen in energetischer Hinsicht inakzeptabel. Eine Sanierung würde den vollflächigen Austausch der Glasbausteinwände und einen Austausch der teilweise bereits stark geschädigten Holzfenster und Stahltüren erfordern. Weiter wären die geschlossenen Wandflächen z.B. durch eine Trespa-Verkleidung mit mineralischer Dämmung zu verkleiden. Diesen Arbeiten müsste jedoch eine flächige Sanierung und Rückverankerung der Waschbetonplatten vorausgehen.

 

Die Dachflächen wurden zwar in vergangenen Jahren teilweise saniert, dennoch wäre auch hier eine grundhafte Sanierung erforderlich, die dann zugleich einen erhöhten Wärmedämmstandard realisieren müsste. In diesem Zuge wäre der Blitzschutz zu erneuern, einschließlich der Ableitung an der Fassade.

 

Auch das Innere des Gebäudes stellt sich als dringend sanierungsbedürftig dar. Dies betrifft zunächst alle Flächen der Sport- und Gymnastikhalle.

 

Bedingt durch verschiedene Schäden an der Dacheindeckung sind im Deckenbereich gravierende Schäden entstanden, die teilweise nur behelfsmäßig repariert wurden. Im Bereich der Stirnwände kommt es zu Abplatzungen im Bereich der Fugen der Betonplatten, so dass auch hier eine flächige Sanierung erforderlich wäre. Der Prallschutz ist in beiden Hallen erneuerungsbedürftig, einzelne Platten haben sich bereits gelöst, andere fransen im Anschlussbereich zu Wand auf.

 

Insgesamt zu erneuern sind die Sportböden in beiden Hallen. Der PVC-Belag der Sporthalle weist nicht nur gravierende, teilweise geflickte Schäden in der Oberfläche auf, vielmehr erscheint der Boden in der Grundkonstruktion geschädigt und gibt bereits stellenweise nach. Da zudem die in den Boden eingelassenen Sportgeräte (Reckanlage) teilweise im Wasser zu liegen scheinen, ist von einer großflächigen Feuchteschädigung des Bodens auszugehen. Ebenfalls geschädigt ist der Parkettboden der Gymnastikhalle, hier sind an verschiedenen Stellen Regenfallrohre undicht gewesen und haben den Boden an diesen Stellen aufquellen lassen, so dass sich die Bretter verformt haben und schüsseln.

 

Auch im Bereich der Nebenräume zeigt sich ein erheblicher Sanierungsstau. Im Sockelbereich blättert an verschiedenen Stellen der Putz ab. Dies ist teilweise auf aufsteigende Bodenfeuchtigkeit und Salzansammlung zurückzuführen, teilweise auch durch nicht sachgemäße (Nach-) Installationen. Erhebliche Schäden sind an der Decke im Bereich der Oberlichter festzustellen, hier sind die Oberlichter einschließlich der Verkleidungen im Deckenbereich insgesamt zu erneuern.

 

Die Innentüren sind aus der Erbauungszeit und sind nach über 50 Jahren der Nutzung insgesamt zu erneuern. Die Türen weisen starke Gebrauchsspuren auf und sind gerade im Bereich der Schließung stark geschädigt. Ebenfalls abgängig sind die Stahl-Glastüren.

 

Die sanitären Anlagen sind insgesamt zu erneuern, dies betrifft die Duschen ebenso wie die Toilettenanlagen für Schüler und Lehrer. Ebenfalls erneuerungsbedürftig sind die Heizkörper vor allem in den Nebenräumen und Fluren, die ebenfalls noch aus der Entstehungszeit stammen und für den sich aus einer erneuerten Fassade ergebenden Wärmebedarf nicht geeignet sind. Ferner weisen die alten Heizköper stellenweise Korrosionsschäden auf. Die Erneuerung der Heizungsanlage umfasst auch Maßnahmen an der Verteilung, an der die Leitungen aus der zentralen Wärmeversorgung des Schulzentrums ankommen und auf die Heizkreisläufe der Anlage verteilt werden. Schließlich sind die Elektroinstallationen einschließlich der Unterverteilung vollständig zu erneuern. In diesem Zuge ist die Beleuchtung auf LED umzustellen.

 

Darüber hinaus weist die Anlage strukturelle Mängel auf. Aufgrund stellenweise zu geringer Durchgangsbreiten in den Türen und einer fehlenden barrierefreien Toilette ist die Anlage insgesamt nicht barrierefrei und steht somit Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht zur Verfügung.

 

Weiter verfügt die Anlage lediglich über drei Umkleiden für zwei Hallen, was sich aus der Entstehungszeit erklären lässt, als die Schule als reines Jungengymnasium konzipiert wurde. Dies stellt sich heute bei den gemischten Klassen im Ablauf als unzureichend dar, da dann für zwei gemischte Klassen nicht ausreichend Umkleiden zur Verfügung stehen.

 

Weiter ist eine Sanierung aus energetischen Gründen dringend angezeigt, da weder die Glasbausteine und alten Holzfenster noch die geschlossenen Fassadenteile einen zeitgemäßen Wärmeschutz aufweisen. Die Anlagen zur Wärmeversorgung sind veraltet und hochgradig ineffizient.

 

Sowohl die statische Ertüchtigung des Gebäudetragsystems wie auch die energetische Sanierung wären zwingende Voraussetzung, um das Gebäude überhaupt mittelfristig weiterhin nutzen zu können. Aufgrund der dokumentierten Schäden und dem Aufwand zur Wiederherstellung eines zeitgemäßen baulichen Zustandes ist eine Sanierung des Gebäudes nicht wirtschaftlich. Es soll daher stattdessen ein Neubau auf dem Schulhofgelände realisiert werden. Die geplante Anordnung ermöglicht es nicht allein, die bestehenden Hallen während der Bauzeit noch nutzen zu können, zugleich stellt das neue Gebäude eine Art Schallriegel zu der angrenzenden Wohnbebauung dar, der dann eine Nutzung eines Außenspielfeldes anstelle der alten Turn- und Gymnastikhalle ohne Störung der benachbarten Wohnbebauung ermöglicht.

 

Der Neubau soll energetisch dem Stand der Technik entsprechen und die Anforderungen der aktuellen EnEV einhalten. Neben der entsprechenden Ausbildung der Außenhülle werden die Hallen und Nebenräume mit einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.

 

Zur Förderung von Sportanlagen hat das Land NRW ein Förderprogramm zur Förderung von Sportstätten aufgelegt. Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.

 

In den Entwurf zum Haushalt 2021 ff wurden zunächst Mittel in Höhe von 200.000,- € für die Planung des Neubaus eingestellt. Für die gesamte Maßnahme errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von 3.250.000,- €. Dazu sollen nunmehr Förderanträge gestellt werden. Die maximale Fördersumme ist dabei auf 1.500.000,- € begrenzt.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 09.12.2020 durch das Hochbauamt dem Ausschuss anhand von Entwurfsskizzen des Hochbauamtes erläutert werden. Im Falle einer Förderzusage soll der Beginn der Maßnahme im Jahr 2022 erfolgten. Die Fertigstellung ist das Jahr 2023 geplant.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt begrüßt die von der Verwaltung entwickelte Planung und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Planung Förderanträge zu stellen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine