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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 19.02.2020 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 21.08.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.09.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 01.07.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Bis zum Abgabetermin der Beschlussvorlage lag ein Gutachten, welches für die Abwägung benötigt wird, nicht vor. Das Ergebnis des Gutachtens sowie der daraus resultierende Vorschlag zur Abwägung werden in der Sitzung vorgetragen.
Bezüglich der landesplanerischen Abstimmung nach § 34 LPlG wird auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 26.06.2020 verwiesen, welches in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet ist. Die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 5 LPlG wird kurzfristig gestellt.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt-und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen)
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen)
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