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Tatbestand: Der Förderverein Hohenbusch e.V. beantragt einen Zuschuss zur Beschaffung von Audiostationen für das Haus Hohenbusch.
Im Herrenhaus von Haus Hohenbusch wurden die Musealen Zellen in den vergangenen Jahren ausgebaut. Bereits vor 5 Jahren gab es in den Anfangsüberlegungen eines Konzeptes zur Erweiterung der Musealen Zellen den Gedanken, die Räumlichkeiten mit Audiostationen auszustatten, um die Attraktivität der Dauerausstellung zu steigern.
Den Ausstellungsbesuchern soll anhand von insgesamt 6 Audiostationen nach Betätigung von sogenannten Buzzern eine Audiospur von etwa 7 Minuten vorgespielt werden. In den Audiospuren erhalten die Ausstellungsbesucher Informationen über die einzelnen Ausstellungsräume.
Die zukünftig auditive Informationswiedergabe ermöglicht Ausstellungsbesuchern mit eingeschränkter Sehfähigkeit, Informationen über die Ausstellung zu erhalten, die bisher lediglich visuell wiedergegeben wurden.
Zudem ist beabsichtigt, die einzelnen Räume von außen nach entsprechenden Themen zu beschriften und die Beschriftung in Brailleschrift auszuführen. Als Beispiel für diese Maßnahme dient das Stiftungsmuseum Xanten am Niederrhein.
Die Audiospuren werden vom Förderverein eingesprochen, eine musikalische Untermalung erfolgt durch die Kreuzherren aus den Niederlanden. Für die organisatorische und technische Umsetzung der Maßnahme ist bereits die Kontaktaufnahme zu einer Werbeagentur erfolgt.
Vom Förderverein Hohenbusch e.V. werden die anfallenden Gesamtkosten der Umsetzung der Maßnahme mit 20.000,-- Euro beziffert. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Der Landschaftsverband Rheinland hat 5.000,-- Euro zur Durchführung der Maßnahme bewilligt. Der Förderverein Hohenbusch e.V. ist in der Lage, 5.000,-- Euro als Eigenleistung aufzubringen.
Die Maßnahme soll in 2021 realisiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 10.000,-- Euro zu den Gesamtkosten zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem Förderverein Hohenbusch e.V. wird zur Beschaffung von Audiostationen für das Haus Hohenbusch unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 ein Zuschuss in Höhe von 10.000,-- Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2021 nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10.000,-- Euro unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2021.
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