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Vorlage - A 40/417/2020  

 
 
Betreff: Zuschuss zum Bau einer elektronischen Schießanlage in Hetzerath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
02.12.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die St. Josef Schützenbruderschaft zu Hetzerath e. V. beabsichtigt den Umbau der vorhandenen Schießanlage von einem Scheibenschießstand in eine elektronische Schießanlage. Durch die vorgesehene Umrüstung der Schießanlage soll ein moderner und zeitgemäßer Schießstand geschaffen werden, um den Schießsport optimal ausführen zu können.

 

Derzeit verfügt die Schützenbruderschaft Hetzerath über 116 Mitglieder, von denen aktuell 21 Senioren und 4 Jugendliche in der Schießabteilung aktiv sind.

 

Ausweislich des vorliegenden Kostenvoranschlages belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf ca. 18.300 €. Seitens der Schützenbruderschaft ist beabsichtigt, eine Eigenleistung im Wert von ca. 5.300 € zu erbringen.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit.

 

Der Antrag der Schützenbruderschaft Hetzerath wurde im Rahmen des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ vorgelegt, konnte jedoch nicht priorisiert werden.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 08.06.2020 wurde darauf hingewiesen, dass geplant sei, die nicht priorisierten Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hausmitteln in den kommenden Jahren zu bezuschussen.   


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Der St. Josef Schützenbruderschaft zu Hetzerath e. V. wird zum Umbau der vorhandenen Schießanlage von einem Scheibenschießstand in eine elektronische Schießanlage unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 13.000 € gewährt.

 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2021 nachzuweisen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 13.000 € unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2021.