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Tatbestand: Der SV Immerath 1911 e. V. beabsichtigt, am Sportplatz in Immerath eine Tribüne mit Überdachung und Sitzplätzen zu errichten.
Der Verein verfügt derzeit über 261 aktive Mitglieder, davon 128 Kinder und Jugendliche.
Derzeit nehmen zwei Herrenmannschaften, eine Damenmannschaft und vier Jugendmannschaften am regelmäßigen Spielbetrieb teil. Ferner besteht eine „Alte-Herren“-Mannschaft. In den vergangenen Jahren hat der Verein in Eigeninitiative und ohne finanzielle Unterstützung der Stadt Erkelenz bereits mehrere Projekte umgesetzt. Hier wären beispielhaft zu nennen, der Innenausbau des Vereinsheims, Beschaffung von Sitzmöglichkeiten am Sportplatz, der Bau einer Terrassenüberdachung etc.
In mehreren Gesprächen mit den Vertretern des Vereins wurden die Möglichkeiten zur Realisierung erörtert.
Die Gesamtkosten belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 29.000 €.
Seitens des Vereins ist beabsichtigt, eine Eigenleistung im Wert von ca. 12.000 € einzubringen.
Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Fortführung der erfolgreichen Vereinsarbeit.
Der Antrag des SV Immerath 1911 e. V. wurde im Rahmen des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ vorgelegt, konnte jedoch nicht priorisiert werden.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 08.06.2020 wurde darauf hingewiesen, dass geplant sei, die nicht priorisierten Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hausmitteln in den kommenden Jahren zu bezuschussen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem Sportverein SV Immerath 1911 e. V. wird zur Errichtung einer Tribüne mit Überdachung und Sitzplätzen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2021 ein Zuschuss in Höhe von 17.000 Euro gewährt.
Die entsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2021 nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 17.000 Euro unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2021.
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