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Tatbestand: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2020 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 €, zur Verfügung.
Derzeit liegt ein entsprechender Antrag vom Budo-Club Erkelenz e.V. vor.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund eines entsprechenden Kostenvoranschlages zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen den in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschuss zu gewähren. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Dem Budo-Club Erkelenz e.V. wird ein anteiliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 500,00 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung. Anlage: Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
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