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Tatbestand: Für das Schuljahr 2021/2022 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen. Die Berechnung der einzurichtenden Eingangsklassen erfolgt auf folgender Grundlage:
Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 416 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen vor. Hinzugerechnet werden insgesamt 74 Kinder aus dem Einschulungsjahrgang 2020/2021, die im jahrgangsübergreifenden Unterricht beschult werden. Hieraus ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von 21 zu bildenden Eingangsklassen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren, in denen im 1. und 2. Quartal des Einschulungsjahres jeweils erheblich zuzugsbedingte Neuanmeldungen zu verzeichnen waren, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Anzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler, einschließlich der Kinder aus dem jahrgangsübergreifendem Unterricht, auf mindestens 495 ansteigen wird. Es wird deshalb seitens der Verwaltung vorgeschlagen, 22 Eingangsklassen zu bilden.
An der Gemeinschaftsgrundschule Keyenberg wird keine Eingangsklasse gebildet.
In Absprache mit den Grundschulleitungen und der Schulaufsicht für die Grundschulen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Für den Einschulungsjahrgang 2021/2022 werden an den Grundschulen der Stadt Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
Finanzielle Auswirkungen: Keine
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