Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/409/2020  

 
 
Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder und deren StellvertreterInnen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Entscheidung
02.12.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß den Bestimmungen des § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) ist je eine oder ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Außerdem können Vertretungen der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und beratende Ausschussmitglieder und stellvertretende beratende Ausschussmitglieder gewählt. Diese sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Da kein gesonderter Schulausschuss gebildet wurde, ist die Mitwirkung der benannten Vertretungen nach § 85 Absatz 3 des SchulG NW auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertretungen.

 

1.  Vertretungen der Lehrerschaft

 

a)                 für die Gemeinschaftsgrundschulen

Herr Rektor Markus Kalberg

Stellvertreterin:

Frau Rektorin Melanie Mönch

 

b)                 für die katholische Grundschule

Frau Rektorin Hedwig Michalski

Stellvertretung:

noch nicht benannt

 

 

c)                  für die evangelische Grundschule

Frau Rektorin Monika Natrup

Stellvertretung:

noch nicht benannt

 

d)                 für die Gemeinschaftshauptschule

Herr Rektor Erich Konietzka

Stellvertreterin:

Frau Konrektorin Stefanie Singer

 

e)                 für die Europaschule

Frau Rektorin Silvia Rudig

Stellvertreter:

Herr Konrektor Markus Monjeamb

 

f)                    für das Cornelius-Burgh-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol

Stellvertreter:

Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth

 

g)                 für das Cusanus-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Jörg Diepenthal

Stellvertretung:

noch nicht benannt

 

 

  1. Vertretungen der Kirchen

 

a)                 für die katholische Kirche

Frau Gemeindereferentin Ursula Rothkranz

Stellvertreter:

Herr Pfarrer Werner Rombach

 

b)                 für die evangelische Kirche

Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg

Stellvertreter:

Herr Pfarrer Günter Jendges

 

Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine