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Tatbestand: Gemäß den Bestimmungen des § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) ist je eine oder ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Außerdem können Vertretungen der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und beratende Ausschussmitglieder und stellvertretende beratende Ausschussmitglieder gewählt. Diese sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Da kein gesonderter Schulausschuss gebildet wurde, ist die Mitwirkung der benannten Vertretungen nach § 85 Absatz 3 des SchulG NW auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertretungen.
1. Vertretungen der Lehrerschaft
a) für die Gemeinschaftsgrundschulen Herr Rektor Markus Kalberg Stellvertreterin: Frau Rektorin Melanie Mönch
b) für die katholische Grundschule Frau Rektorin Hedwig Michalski Stellvertretung: noch nicht benannt
c) für die evangelische Grundschule Frau Rektorin Monika Natrup Stellvertretung: noch nicht benannt
d) für die Gemeinschaftshauptschule Herr Rektor Erich Konietzka Stellvertreterin: Frau Konrektorin Stefanie Singer
e) für die Europaschule Frau Rektorin Silvia Rudig Stellvertreter: Herr Konrektor Markus Monjeamb
f) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol Stellvertreter: Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth
g) für das Cusanus-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Jörg Diepenthal Stellvertretung: noch nicht benannt
a) für die katholische Kirche Frau Gemeindereferentin Ursula Rothkranz Stellvertreter: Herr Pfarrer Werner Rombach
b) für die evangelische Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg Stellvertreter: Herr Pfarrer Günter Jendges
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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