Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem/einer vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden SchriftführerIn zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzungen zu fertigenden Niederschriften zu bestellen:
1. Herrn Stadtoberverwaltungsrat Joachim Mützke 2. Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz 3. Frau Stadtoberinspektorin Stefanie Schmitz Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu SchriftführerInnen für die über seine Sitzungen zu fertigenden Niederschriften:
1. Herrn Stadtoberverwaltungsrat Joachim Mützke 2. Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz 3. Frau Stadtoberinspektorin Stefanie Schmitz“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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