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Vorlage - A 61/549/2020  

 
 
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf der vierten Leitentscheidung
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge Vorberatung
03.12.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Forderungskatalog der Stadt Erkelenz zum Entwurf der vierten Leitentscheidung mit Änderungen nach HaFi 10.12.2020_Stand 15.12.2020  

Tatbestand:

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.10.2020 den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen. Im Zuge dessen ist die Beteiligung zum Entwurf der vierten Leitentscheidung gestartet, welche bis zum 30.11.2020 läuft. Daher wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen um eine Fristverlängerung für Abgabe der Stellungnahme bis Weihnachten 2020 gebeten, welche zugesagt worden ist.

 

In dem 31-seitigen Entwurf der Leitentscheidung werden neben dem einführenden Kapitel 14 Entscheidungssätze zu vier Themenfeldern vorgestellt und im Begleittext erläutert:

Von allen Aussagen betreffen fünf die Stadt Erkelenz insbesondere:

1. Der Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird bekräftigt: Im zeitlichen Rahmen bis 2028 wird die Umsiedlung abgeschlossen.

2. Der Zweckverband LandFolge wird als Tagebauumfeldinitiative als Teil der interkommunalen Kooperation hervorgehoben. Ihm wird eine zentrale Funktion in den Prozessen – u. a. Schaffung von nachhaltigen Entwicklungsperspektiven und eines planerischen Rahmens - und der späteren Umsetzung beigemessen.

3. In Hinblick auf Verkehr soll die L19 nur ausnahmsweise zwischen Holzweiler und Kückhoven erhalten bleiben, während für die A61 auch eine andere leistungsstarke, verkehrliche Verbindung in Betracht kommt.

4. Unter Annahme der vermutlich gegebenen, tagebautechnischen Umplanungsmöglichkeiten erhalten Kaulhausen, Venrath und Kückhoven mindestens 400m Abstand. Wenn der Kohleausstieg auf 2035 vorgezogen wird, erhalten die Ortslagen 500m.

5. Morschenich wird „Ort der Zukunft“ – Holzweiler erhält diese Zuschreibung nicht.

 

Der nachfolgend erläuterte und als Anlage beigefügte Forderungskatalog umfasst drei Aspekte, die seit Jahren eingefordert werden:

 

1. Der Tagebau Garzweiler II wird grundsätzlich – in der energiepolitischen Notwendigkeit abgelehnt.

2. Die seit 2016 gestellte Forderung eines bedingungslosen Mindestabstandes von mindestens 500m wird konsequent weiter eingefordert. Ein größtmöglicher Abstand ist das Ziel.

3. Der Tagebau Garzweiler II mit den Tagebaurandorten muss erfolgreich – u.a. für Tourismus rekultiviert werden.

 

Zum Themenfeld A „Raumentwicklung für die Zukunft: Neue Chancen für die Region“ des Entwurfs der Leitentscheidung werden in der Forderungstabelle fünf Punkt aufgeführt, davon sind drei Forderungen neu:

- Die Partizipation zur Leitentscheidung soll nicht abrupt enden. Die Begleitung der Bürger/innen über den geänderten Braunkohlenplan hinaus bis zum Ende der Rekultivierung ist notwendig. (Forderung A1)

- Im Sinne der raumplanerischen Zusammenarbeit sind Braunkohlen- und Regionalplanung auf einander abzustimmen. (Forderung A2)

- Das Rheinische Revier will u. a. Mobilitätsregion der Zukunft werden, dabei ist Fahrradverkehr besonders zu erwähnen. (Forderung A5)

 

Zum Themenfeld B „Ein früherer Ausstieg: Anpassungen in der Tagebauplanung“ des Entwurfs der Leitentscheidung werden in der Forderungstabelle 14 Punkt aufgeführt, davon sind sieben Forderungen neu:

- Die Kompensation von Betroffenheit in finanzieller Hinsicht wird in Hambach auch die Phase der Rekultivierung umfassen. In Garzweiler ist dies nicht vorgesehen, daher wird gefordert, dass die Fördermittel auch während der Befüllungszeit des Sees geleistet werden. (Forderung B2)

- Dementsprechend soll auch die Lebensqualität am Tagebaurand durch Strukturfördermitteln verbessert werden (Forderung B5)

- Auch ein finanzielles Monitoring soll etabliert werden, um Kosten abzusichern. (Forderung B10)

- Rekultivierungs- und städtebauliche Planung ist zusammen zu denken, um Synergien zu erzielen. (Forderung B11)

- Statt der A61 soll der alternative Ausbau der A46 und A44n geprüft werden. Die Bedarfsprüfung des Verkehrswegeplans 2030, wo die Notwendigkeit der Autobahn A61n geklärt werden muss, ist für diesen Fall auf 2026 vorzuziehen. (Forderung B12)

- Massentransporte von Garzweiler nach Hambach müssen auf das notwendigste reduziert bleiben. (Forderung B13)

- In einem Entscheidungssatz zu Hambach wird eine möglichst hochwertige und nachhaltige Rekultivierung gefordert. Auch in den Entscheidungssätzen zu Garzweiler ist dies mit aufzunehmen. (Forderung B14)

 

Zum Themenfeld C „Wasserverhältnisse nach Tagebauende: Voraussetzungen für eine gute Zukunft“ des Entwurfs der Leitentscheidung werden in der Forderungstabelle fünf Punkt aufgeführt, davon sind zwei Forderungen neu:

- Die Machbarkeit der Seefüllung wurde bei Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II nachgewiesen. Es sind jedoch nun mehr vier Leitentscheidungen getroffen worden. Eine aktuelle Prüfung der Machbarkeit der Seefüllung ist notwendig. (Forderung C1)

- Die Befüllung des Sees soll schneller erfolgen. (Forderung C3)

 

Zum Themenfeld D „Ein sozialverträgliches Konzept: Umsiedlungen im Rheinischen Revier“ des Entwurfs der Leitentscheidung werden in der Forderungstabelle zwei Punkt aufgeführt, davon ist eine Forderung neu:

- Holzweiler ist als Ort der Zukunft vorzusehen, da Entwicklungshemmnissen im Ort angemessen begegnet werden muss. (Forderung D2)

 

Einige der bisherigen, beschlossenen Forderungen wurden erfüllt oder sind fachlich verändert worden, so dass sie nicht mehr im Forderungskatalog enthalten sind.


Beschlussentwurf: (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, den dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Forderungskatalog mit einem kurzen Anschreiben der Landesregierung zu übersenden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Forderungskatalog der Stadt Erkelenz zum Entwurf der vierten Leitentscheidung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Forderungskatalog der Stadt Erkelenz zum Entwurf der vierten Leitentscheidung mit Änderungen nach HaFi 10.12.2020_Stand 15.12.2020 (207 KB)