Tatbestand:
In der Anlage befinden sich die vom Wahlleiter vorgeprüften Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und des Rates der Stadt Erkelenz. Die Wahlvorschläge sind noch abschließend durch den Wahlausschuss zu prüfen und zu beschließen (Zulassung der Wahlvorschläge).
Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge durch den Wahlleiter:
| Die Einzelbewerberin Meyer (Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin) hat ihrem Wahlvorschlag nicht die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beigefügt und erfüllt damit nicht die Voraussetzung für die Zulassung ihres eingereichten Wahlvorschlages. |
| Die Reservelistenkandidaten Heinz-Jürgen Küsters (FDP / Platz 10) und Karl-Peter Thomaßen (Freie Wähler – UWG Erkelenz / Platz 8) sind verstorben und sind daher in den jeweiligen Reservelisten zu streichen. |
| Der Wahlvorschlagsträger „Bürgerpartei e. V.“ hat auf eigenen Wunsch im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens Vordrucke zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften erhalten. Der Wahlvorschlagsträger hat für alle eingereichten Wahlvorschläge (Wahlbezirksbewerber/innen, Reserveliste und Bürgermeisterkandidat) Unterstützungsunterschriften in der gesetzlich erforderlichen Anzahl gesammelt und diese den Unterlagen beigefügt. Die eingereichten Unterstützungsunterschriften wurden durch den Wahlleiter geprüft. In allen Fällen konnte das Wahlrecht der eingereichten Unterstützungsunterschriften bescheinigt werden. Darüber hinaus wurden die in § 15 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW aufgeführten Unterlagen (Nachweis über einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und ein Programm) eingereicht. |
Der Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt über die gesetzlich vorgegebene Niederschrift (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung).