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Vorlage - A 61/524/2020  

 
 
Betreff: 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes zur 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
16.06.2020 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 3. Änderung und Erweiterung BBP Nr. XX1 Karolingerring, Erkelenz-Mitte  

Tatbestand:

Der Planbereich der aufzustellenden 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, liegt im westlichen Bereich des Baugebietes Erkelenz-Nord, nahe der Einmündung Karolingerring in die Krefelder Straße. Das Plangebiet ist überwiegend von Wohnbebauung umgeben. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich hat eine Größe von circa 1,33 ha.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte ist seit dem 07.09.2007 rechtskräftig und wurde zwei Mal geändert respektive erweitert.

Ziel der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte ist die Erweiterung des planungsrechtlichen Zulässigkeitskataloges zur Ermöglichung eines Ärztehauses. Dies dient der Festigung des Nahversorgungsstandortes und der Steigerung der Attraktivität des Standortes.

Das Ärztehaus dient der gesundheitlichen Versorgung des nördlichen Stadtgebietes. Eine Konkurrenz zu bestehenden gesundheitlichen Einrichtungen im Stadtgebiet wird nicht gesehen.

Neben der Schaffung des Baurechtes für ein Ärztehaus werden Flächen für zusätzliche Stellplätze vorgesehen, welche durch diese Einrichtung erforderlich werden.

 

Die Erschließung des Planbereiches erfolgt über die vorhandenen Verkehrsflächen des Karolingerringes.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet im südlichen Teil "Wohnbaufläche", im nördlichen Teilbereich Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel und Nahversorgung dar. Die 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte ändert die Art der baulichen Nutzung gegenüber den Vorläuferplänen nicht. Damit wird die 3. Änderung und Erweiterung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1. Die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen                                                                                      Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Bezüglich der Planungskosten für die Bauleitplanung ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und dem Vorhabenträger zur Errichtung des Ärztehauses abzuschließen.


Anlage:

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 3. Änderung und Erweiterung BBP Nr. XX1 Karolingerring, Erkelenz-Mitte (201 KB)