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Tatbestand: Im Einmündungsbereich der Straßen In Tenholt und Jannenstraße befindet sich die Zuwegung zum Friedhof. Der Wegeausbau besteht derzeit aus einer Schotterbefestigung und soll nunmehr erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut werden. Der Ausbau soll als niveaugleiche Mischverkehrsfläche in Asphaltbauweise erfolgen. Eine Beleuchtung ist derzeit nicht vorhanden und wird im Zuge des Straßenausbaus dort errichtet. Der erstmalige Ausbau wird auf Grundlage des § 127 BauGB veranlagt. Die Straßenentwässerung wird über neue Abläufe mit Anschluss an den bestehenden Kanal sichergestellt. Innerhalb der Straßenparzelle befindet sich auf einer Länge von ca. 45 m eine Heckenanpflanzung. Diese Situation wurde bei der Planung entsprechend berücksichtigt, so dass die Hecke mit Herstellung des Straßenausbaus erhalten werden kann. Somit wird ein Ausbauquerschnitt realisiert, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 65.000 Euro. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Straße „Zuwegung zum Friedhof“ in Erkelenz-Tenholt wird gemäß den Plänen mit den Nummern 698.2.401(Lageplan) und 698.2.402 (Querschnitt) grundhaft ausgebaut. Die entsprechende Straßenbeleuchtung ist ebenfalls herzustellen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt.
Straßenbau: 60.000 Euro Auftragssachkonto E 12010056 Beleuchtung: 5.000 Euro Auftragssachkonto E 12029000
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