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Vorlage - A 63/331/2020  

 
 
Betreff: Errichtung Kindertagesstätte Oerather Mühlenfeld II mit integriertem Quartierszentrum
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
28.04.2020 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Aktuell laufen die Maßnahmen zur Erschließung der Erweiterung des Wohngebietes Oerather Mühlenfeld. Insgesamt sollen hier auf 450 Baugrundstücken ca. 700 Wohneinheiten geschaffen werden. Für das gesamte Gebiet ist von einer geschätzten Zahl von ca. 1.500 bis 2.000 Einwohnern auszugehen. Daraus lässt sich ein großer Bedarf an zusätzlichen Plätzen zur Kindertagesbetreuung ableiten, dieser Bedarf soll durch die geplante Errichtung gedeckt werden. Zugleich besteht im gesamten Stadtgebiet ein großer Bedarf an weiteren Kapazitäten zur Kindertagesbetreuung, so dass entgegen ersten Überlegungen das Projekt bereits im ersten Bauabschnitt als fünfgruppige Kindertagesstätte realisiert werden soll.

 

Die Kindertagesstätte soll als eingeschossiger Baukörper errichtet werden, so dass alle Gruppen über eine direkte Anbindung an das Außengelände verfügen. Die fünf Gruppenbereiche decken dabei die unterschiedlichen Gruppenformen ab und weisen jeweils ein oder zwei Gruppennebenräume, eigene Sanitärbereiche und Abstellräume auf.

 

Kernpunkt des Gebäudes ist ein offener Mittelbereich bzw. Spielflur, der die Gruppenbereiche, den Mehrzweckraum, die großzügige Küche und die Personal-, Leitungs- und Therapieräume verbindet. Hier befindet sich auch der offene Essbereich, der an zwei Seiten durch eine halbhohe Wandscheide geschützt wird und ein großzügiges Oberlicht erhalten soll. Ebenfalls Teil der offenen Mittelzone ist ein Elternbistro als Ort der Kommunikation.

 

In die Kindertagesstätte soll ein für das gesamte Baugebiet Oerather Mühlenfeld dienendes Quartierszentrum integriert werden. Dieses soll der Integration und dem sozialen Zusammenhalt im Quartier dienen, dazu werden Räume angeboten, die so vielfältigen Nutzerkreisen wie z.B. dem Familienzentrum, den Vereinen, Jugendgruppen oder kirchlichen Trägern dienen.

 

Das Quartierszentrum bietet jeweils im Erdgeschoss und im Souterrain einen ca. 30 m² großen Raum für Vereine oder Gruppen, Toilettenanlagen einschl einer barrierefreien Toilette, Abstellräume, eine kleine Küche und einen kleinen Büroraum sowie einen Foyerbereich.

 

Dabei soll der Mehrzweckraum beiden Nutzungen gemeinsam zur Verfügung stehen. Dieser Raum bietet mit ca. 100 m² ausreichend Platz für kleinere Veranstaltungen sowohl für das Quartierszentrums als auch für die Kita.

 

Derzeit werden durch das Hochbauamt die Optionen eines Massivbaus und einer Holzbauweise gegenübergestellt und geprüft. Die Fassaden werden zum einen großzügige Fensterflächen aufweisen, zum anderen ist eine Verkleidung mit farbigen Trespaplatten im Wechsel mit Putz- oder Klinkerflächen geplant.

 

Ziel ist die Erreichung des KfW 55 Standard (oder besser) und der Verzicht auf fossile Brennstoffe. Dies soll durch den Einsatz regenerativer Energien und einen hohen Dämmstandart erreicht werden. Abgerundet soll dies durch Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz und ein anteiliges Gründach. Die geplante Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 1.470 m² bei einem Bruttorauminhalt (BRI) von 5.370 m³.

 

Die Planung erfolgt als Eigenplanung des Hochbauamtes. Derzeit laufen die Vergaben an die Fachingenieure, so dass die Ausführungsplanung im zweiten und dritten Quartal 2020 erfolgen kann. Mit der Umsetzung soll im zum Jahreswechsel 2021 begonnen werden, die Maßnahme soll im Jahr 2022 fertiggestellt werden.

 

Für die Maßnahme sind unter H 06 02 14 01 (Kita) Mittel in Höhe von 2.200.000 € und unter H 15 02 02 10 (Quartierszentrum) Mittel in Höhe von 695.000,00 € in den Haushalt der Stadt Erkelenz eingeplant.

 

Die Planung wird mit Mitteln zur Förderung des Ausbaus der Kindertagesstätten sowie mit Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln zur Stadterneuerung gefördert.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 28.04.2020 durch das Hochbauamt dem Ausschuss anhand von Plänen erläutert werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Hochbauamtes realisiert werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf