Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/087/2020  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.02.2020
hier: Aufstockung des Parkdecks Ostpromenade um 2 Etagen
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
28.04.2020 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Bürgerpartei vom 10.02.2020  

Tatbestand:

Mit Datum vom 10.02.2020 stellt die Fraktion der Bürgerpartei folgenden Antrag:

 

Die Fraktion der Bürgerpartei beantragt erneut, das Parkdeck Ostpromenade, im Gegensatz zu den Planungen des InHK, bei dem ein Abriss und eine neue private Bebauung mit Tiefgarage geplant ist, um 2 Etagen aufzustocken. Dies soll mittels einer Leichtbau-Metallkonstruktion erfolgen. Des Weiteren soll überprüft werden diesbezüglich Fördermittel zu generieren.

 

Als Begründung wird ausgeführt:

In der Innenstadt fehlen definitiv Parkplätze. Auch die umstrittene Verkehrsführung trägt dazu bei, dass sich immer weniger Autofahrer in die Innenstadt wagen. Wie auch aus Gutachten hervorgeht, geht dies auch sehr zu Lasten des Einzelhandels in der Innenstadt. Um der Innenstadt Erkelenz wieder zur Attraktivität zu verhelfen, ist es deshalb dringend erforderlich, in der Innenstadt Parkplätze zu schaffen. Dafür bietet sich das bestehende Parkdeck auf der Ostpromenade an. Eine Aufstockung von 2 Etagen in einer offenen Leichtmetallbauweise wäre kostengünstig und sofort möglich! Sollte diese Aufstockung vom Parker nicht angenommen werden, so wie man in der Vergangenheit argumentiert hat, dann wäre es sinnvoll die ca. 90 neuen Parkplätze dem Personal der Stadtverwaltung zuzuordnen. In der Stadtverwaltung arbeiten zurzeit ca. 200 Mitarbeiter, Tendenz steigend. Rechnen wir einmal großzügig, dass nur die Hälfte der Mitarbeiter mit dem PKW zur Arbeit fahren, stehen dem nur 19 Mitarbeiterparkplätze auf dem Innenhof entgegen. Der Burgparkplatz wird deshalb überwiegend vom Personal der Stadtverwaltung belegt, da man es ja von Seiten der Stadt verpasst hat, wie jedem anderen Immobilienbesitzer in der Stadt auferlegt wird, Parkplätze zu schaffen oder nachzuweisen.

 

Wiederholte Anträge der Bürgerpartei zur Aufstockung des Parkdecks an der Ostpromenade wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz bereits am 25.01.2001 und am 04.11.2002 beraten. Am 09.05.2006 hat der Ausschuss auf Initiative der Bürgerpartei im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Erkelenz, Arbeitsschwerpunkt „ruhender Verkehr“, eine Besichtigung des Parkdecks vorgenommen. Der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz hat sich am 20.02.2008 ebenfalls zuletzt mit dem gleichlautenden Antrag auseinandergesetzt.

 

Bei allen Beratungen wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die technische Möglichkeit der Aufstockung des Parkdecks durchaus gegeben sei, aber im Verhältnis zur Errichtung von Stellplätzen an anderer Stelle im Stadtgebiet nicht wirtschaftlich vertreten werden kann.  Die Beratungen in den Ausschüssen endeten jeweils mit der Ablehnung des Antrages.

 

Um Wiederholungen zum Tatbestand zu vermeiden wird auf die ausführlichen Vorlagen im Ratsinformationssystem ALLRIS verwiesen.

 

Die in der Begründung aufgeführten Punkte sind darüber hinaus schlichtweg falsch.

 

Das durch den Rat der Stadt Erkelenz am 25.09.2019 beschlossene InHK sieht nicht den Abriss des Parkdecks und eine neue Bebauung mit Tiefgarage sondern unter der Maßnahmennummer 2.3.4 in der Kosten- und Finanzierungsübersicht eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie für den Baublock Ostpromenade vor. Die mit erheblichem Aufwand im November 2018 durchgeführte Verkehrs- und Parkraumanalyse hat im Ergebnis für das Parkdeck Ostpromenade eine durchschnittliche Auslastung von 44 % ergeben (max. Auslastung 74%). Die Daten wurden im STABAWIBE am 26.02.2019 durch die Planungsgruppe MWM ausführlich dargestellt und wurden als Grundlage für die weiteren noch näher zu konkretisierenden Überlegungen zum Parkraumkonzept beschlossen. Die Auslastungssituation war im Übrigen im Jahr 2008 bei der letztmaligen Antragstellung keine wesentlich andere. Ergänzend sind allerdings bis zum Jahr 2016 im unmittelbaren Innenstadtbereich 507 neue öffentliche Stellplätze (u.a. Atelierstraße, Kreisparkasse, Volksbank)  und auf der P&R-Anlage erst im vergangen Jahr weitere 230 öffentliche Stellplätze zusätzlich geschaffen worden.

 

Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer Stellplätze (außer im P&R-Bereich) gibt es nicht mehr. Genau das Gegenteil ist der Fall. Im Zusammenhang mit den Überlegungen für mehr Aufenthaltsqualität in der Stadt und neuen Mobilitätsformen wird eher der Rückbau von Stellplätzen gefördert.

 

Auch die Ausführungen zum Parken im Bereich der Stadtverwaltung sind nicht richtig. Insgesamt stehen auf dem Grundstück der Stadtverwaltung 41 PKW-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher und zahlreiche Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Als Maßstab gelten die Stellplatzrichtzahlen der Landesbauordnung, im Übrigen auch für alle anderen Grundstückseigentümer.

 

Die Verwaltung schlägt auch im Hinblick auf die noch zu erstellende Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit dem InHK vor, den vorliegenden Antrag abzulehnen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Ablehnung des Antrages keine, bei Zustimmung zur Zeit nicht bezifferbar.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bürgerpartei vom 10.02.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Bürgerpartei vom 10.02.2020 (475 KB)