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Tatbestand: Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 28.10.2019, dass der Rat der Stadt Erkelenz der Einführung eines School’n’Fun Tickets grundsätzlich positiv gegenüberstehen und die Verwaltung damit beauftragen möge, Möglichkeiten zur zeitnahen Einführung des Tickets zu ergreifen. Zudem soll die gestiegene Bedeutung des ÖPNV für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, sowohl auf dem Schulweg als auch in der Freizeit anerkannt werden. Begründet wird dies mit den zu erreichenden Klimazielen, wobei die Einführung des School’n’Fun Tickets einen konkreten Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten soll. Weiterhin wird begründet, dass die Schülerinnen und Schüler des Kreises Heinsberg gegenüber den Schülerinnen und Schülern des restlichen Bereiches des Verkehrsverbundes benachteiligt seien, da diesen das School’n‘Fun Ticket zur Verfügung steht.
Das School’n’Fun Ticket gilt für alle Bus und Nahverkehrszüge (Regional Express, Regional Bahn und S-Bahn) ein Schuljahr lang im gesamten AVV-Gebiet zu einem monatlichen Preis i. H. v. derzeit 29,80 €.
Die Einführung dieses Tickets wurde bereits 2016/2017 thematisiert. In einer Informationsveranstaltung am 11.01.2017 teilte der Vertreter des AVV mit, dass das School’n’Fun Ticket nur angeboten werden könne, wenn nahezu alle Schulträger im Kreis Heinsberg bereit wären, das Ticket einzuführen und entsprechende Verträge mit dem AVV abzuschließen, da dies für den AVV ansonsten nicht wirtschaftlich sei.
In der auf die Informationsveranstaltung folgende Abfrage des Kreises Heinsberg sprach sich die Verwaltung aufgrund überwiegender Nachteile, ebenso wie alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg, gegen die Einführung des School’n’Fun Tickets aus. Daraufhin hat sich der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 20.06.2017 dem einheitlichen Meinungsbild angeschlossen. Es wurde seitens der Stadt Erkelenz bezweifelt, dass die Eltern der anspruchsberechtigten Kinder von den Vorteilen des Tickets (Nutzung auch außerhalb der Schulzeiten im gesamten AVV) und zugleich den damit verbundenen Nachteilen (Einführung des Eigenanteils), überzeugt werden könnten. Für diese –gleichzeitig größte– Personengruppe der anspruchsberechtigten Kinder, sind bislang keine Kosten entstanden. Weiterhin wurde ein steigender Verwaltungsaufwand durch verschiedene Prüfungen sowie eine fehlende Preistransparenz befürchtet.
Vor dem aktuellen Hintergrund des Klimawandels und der immer weiter wachsenden Relevanz der zu erreichenden Klimaschutzziele in Deutschland und der Maßgabe der Bundesregierung, dass Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten erhalten sollen, sich klimafreundlich zu verhalten, kann die positive Positionierung gegenüber der Einführung des School’n’Fun Tickets als ein kommunaler Beitrag zur Reduzierung der CO² Belastung dienen. Deshalb wird die Initiative zur Einführung des School’n’Fun Tickets von der Verwaltung begrüßt. Die bereits in den Vorjahren festgestellten Nachteile müssen erneut in Diskussion genommen werden. Hierzu soll in Gesprächen mit den Verantwortlichen versucht werden, weitergehende Lösungen zu finden.
Erkelenz liegt am Rande des AVV-Gebietes und auf Seiten der Schülerschaft ist eher eine Orientierung im Rahmen des Freizeitangebotes in Richtung VRR-Gebiet zu beobachten. Es ist zu prüfen, ob eine Ausweitung des Tickets durch eine Vereinbarung des AVV mit dem benachbarten Verkehrsverbund VRR hinsichtlich einer gebietsübergreifenden Gültigkeit des Tickets aufgenommen werden kann, sodass z.B. der Raum Mönchengladbach ebenfalls abgedeckt wäre.
Inwieweit sich die mögliche Einführung des School’n’Fun Tickets auf die Entwicklung der Kosten für die Schülerbeförderung auswirkt, wird derzeit noch geprüft. Hierzu wird die Verwaltung dem Hauptausschuss und dem Rat in einer der nächsten Sitzungen berichten.
Die Einführung des School’n’Fun Tickets steht ebenfalls auf der Agenda der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz des Kreises Heinsberg.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der SPD-Fraktion auf positive Positionierung und Ergreifung von Möglichkeiten zur Einführung des School’n’Fun Tickets zu folgen und den zuständigen Ausschüssen und dem Rat ein Konzept zur Einführung vorzulegen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „…“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht benennbar. Anlage:
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