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Vorlage - A 40/389/2019  

 
 
Betreff: Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2020/2021)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
28.11.2019 
7. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Für das Schuljahr 2020/2021 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 406 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen vor. Berücksichtigt werden ferner insgesamt 64 Kinder aus dem Einschulungsjahrgang 2019/2020, die im jahrgangübergreifenden Unterricht beschult werden. Am Grundschulstandort Keyenberg kann auf Grund der zu geringen Zahl der Anmeldungen keine Eingangsklasse gebildet werden.

 

Unter Berücksichtigung der Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz, die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen hat und in Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:

 

1.

Astrid-Lindgren-Schule

2

2.

Franziskusschule mit Teilstandort Houverath

6

3.

Peter Härtling Schule mit Teilstandort Schwanenberg

3

4.

GGS Kückhoven

3

5.

Luise-Hensel-Schule mitTeilstandort Hetzerath

4

6.

Nysterbachschule

2

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Für den Einschulungsjahrgang 2020/2021 werden an den Grundschulen der Stadt Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:

 

1.

Astrid-Lindgren-Schule

2

2.

Franziskusschule mit Teilstandort Houverath

6

3.

Peter Härtling Schule mit Teilstandort Schwanenberg

3

4.

GGS Kückhoven

3

5.

Luise-Hensel-Schule mitTeilstandort Hetzerath

4

6.

Nysterbachschule

2“

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine