Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 26.06.2019 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag: „Die Stadtverwaltung informiert die Öffentlichkeit mit einer gezielten Kampagne über die derzeit in Erkelenz geltenden Regelungen zur Anlage von Vorgärten. Insbesondere wirbt sie dabei für den Verzicht auf Schotter- oder Steingärten.“
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 04.07.2019 wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss verwiesen.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Anlage von Schotter- oder Steingärten drastisch zunimmt und damit vor allem das lokale Kleinklima belastet wird. Da auch Vorgärten eine erhebliche Bedeutung für das Stadtklima haben, sehe auch die BauO NW bereits vor, eine bestimmte Fläche von Vorgärten ausdrücklich zu begrünen. Bevor weitergehende Maßnahmen diskutiert werden, soll zunächst eine gezielte, umfassende und längerfristige Öffentlichkeitsarbeit für Aufklärung und Sensibilisierung sorgen.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt grds. den Vorschlag der SPD-Fraktion. Infolge der zunehmenden Anzahl dieser Schotter- oder Steingärten kommt es zu einer verstärkten Hitzebelastung der Umgebung, da die Baumaterialien deutlich mehr Hitze speichern als eine Begrünung. Schattenwurf und Verdunstung, die durch Pflanzen entstehen, fallen zudem weg und die Luft kühlt in der Nacht nicht richtig ab. Die zunehmende Umgestaltung zu vermeintlich „pflegeleichten Gärten“ (sowohl vorne als auch hinter den Gebäuden) entwickelt sich zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem.
Die Stadt Erkelenz hat bereits seit vielen Jahren Festsetzungen über die Gestaltung der Vorgärten in Bebauungspläne aufgenommen. Vor dem Hintergrund der „Schotterproblematik“ sind die Festsetzungen „geschärft“ und eindeutiger formuliert worden. Neue Bebauungspläne werden bereits seit dem Jahr 2018 mit folgender Festsetzung versehen:
„Als Vorgärten gelten die Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Straßenverkehrsfläche zugewandten Gebäudeaußenkante bzw. deren Verlängerung bis zur seitlichen Grundstücksgrenze. Bei Eckgrundstücken ist die Verkehrsfläche ausschlaggebend, von welcher die bauliche Anlage erschlossen wird.
Die Vorgärten sind auf mindestens 30 % ihrer Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten.“
Die „Schottergartenproblematik“ ist zunehmend auch ein Problem in älteren Wohngebieten, in denen keine Regelungen über Bebauungspläne getroffen sind und auch in den Dörfern. Es ist davon auszugehen, dass bei bereits bestehenden Vorgartenanlagen eine nachträgliche Änderung kaum zu erwarten ist. Andere zulässige und erforderliche Nutzungen, wie z. B. notwendige Kfz-Stellplätze, Zufahrten, Zugänge, Müll- und sonstige Lagerflächen können zudem einer Begrünung entgegenstehen.
Eine Informationskampagne zu dem Gesamtproblem und den Folgen wird auch seitens des Städte- und Gemeindebundes empfohlen. Die Geschäftsstelle des Ausschusses für Städtebau, Bauwesen, und Landesplanung des Landes NRW hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Städtebau des Städte- und Gemeindebundes einen Leitfaden zur Gestaltung von Vorgärten erarbeitet, der sowohl die rechtlichen Instrumente als auch eine Vielzahl von Praxisbeispielen aus den Mitgliedskommunen aufzeigt. Der Leitfaden soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Gleichzeitig erstellt die Kommunalagentur NRW einen Flyer mit Hinweisen über die Nachteile von Schottergärten und Pflegemöglichkeiten von natürlichen Vorgärten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst die Veröffentlichung des Leitfadens abzuwarten und ggf. auf den Flyer der Kommunalagentur zu diesem Thema zurückzugreifen. Der Flyer soll noch im November als Muster für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden, in dem auch eigene Regelungen, Stadtwappen, etc. eingefügt werden können.
Beschlussentwurf: „Die Stadtverwaltung informiert die Öffentlichkeit mit einer gezielten Kampagne über die derzeit in Erkelenz geltenden Regelungen zur Anlage von Vorgärten. Insbesondere wirbt sie dabei für den Verzicht auf Schotter- oder Steingärten.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.06.2019
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||