Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Über die Sitzungen des Wahlausschusses sind Sitzungsniederschriften zu erstellen. Hierzu ist ein Schriftführer/eine Schriftführerin zu bestellen. Für den Verhinderungsfall sollte gleichzeitig ein Vertreter/eine Vertreterin benannt werden.
Der Wahlleiter macht hierzu einen entsprechenden Vorschlag. Beschlussentwurf: „Hiermit bestellt der Wahlausschuss, und zwar bis auf Weiteres, für die Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses Simon Häusler und Hans W. Bongartz zu Schriftführern.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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