Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 52 Gemeindeordnung NW sind über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu fertigen. Die Niederschriften müssen von den bestellten Schriftführern erstellt und mitunterzeichnet werden. Die Verwaltung schlägt als Schriftführer StAR Dreßen und StVR Eidems vor. Beschlussentwurf (in eigener
Zuständigkeit): „Zum Schriftführer für die Niederschriften des Ausschusses für Senioren werden hiermit bestellt: StVR Eidems StAR Dreßen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine |
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