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Tatbestand: Bereits im Jahr 2016 wurde durch den StaBaWiBe die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.
Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung und der Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich Aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind aufgrund des Alters und Zustandes der Anlagen erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.
Holzweiler, Landstraße (Ortseingang bis Ecke Im Grünfeld) Die Lampen sind älter als 40 Jahre. Zur Zeit sind Leuchtstoffröhren verbaut. Die NEW saniert in Zusammenhang mit der Verlegung der Gasleitung.
Holzweiler,Weyer Weg Die Anlage ist älter als 50 Jahre. Es sind ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut. Auch hier wird in Zusammenhang mit der Verlegung/Sanierung der Gasleitung/Wasserleitung saniert.
Holzweiler, Schützenweg Die Anlage ist älter als 30 Jahre. Es sind ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut. Im Zuge der Sanierung werden die Lampenstandorte verdichtet. Auch hier wird in Zusammenhang mit der Verlegung/Sanierung der Gasleitung/Wasserleitung saniert. . Houverath, Houverather Heide HsNr 16-23 Die Lampen sind älter als 40 Jahre. Es sind aktuell ebenfalls Leuchtstoffröhren verbaut. Im Zuge der Sanierung wird die Freileitung zurückgebaut.
Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „.Die Sanierung der vorgenannten 4 Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage der durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebote. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Jahr 2020 mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Finanzielle Auswirkungen: Für nachfolgende Maßnahmen müssen die nachfolgend aufgeführten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden:
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