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Vorlage - A 63/317/2019  

 
 
Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Keyenberg (neu)
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
24.09.2019 
34. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Rahmen der Umsiedlungen der Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath soll am Umsiedlungsstandort zum einen ein Standort der Feuerwehr entstehen, zum anderen ist für die geplanten Sportanlage ein Gebäude mit Sportumkleiden und einem Vereinsheim zu errichten.

 

Dazu lag zunächst eine städtebauliche Vorplanung vor, die im Bereich der im Bebauungsplan XXII festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen zwei Sportplätze in Nord-Süd Ausrichtung vorsieht und zwischen den beiden Plätzen ein Gebäude für Sportumkleiden und einem Vereinsheim anordnet. Um Synergien im Bereich Haustechnik zu nutzen, sollte auf dem gleichen Grundstück, aber mit separaten Zufahrten ein Feuerwehrgerätehaus für die Löschgruppen Keyenberg, Kuckum und Borschemich errichtet werden.

 

Dabei wurde zunächst von einem Raumbedarf für drei Fahrzeuge mit entsprechenden Umkleideräumen, Nebenräumen und einer Werkstatt ausgegangen, ferner sollte ein Schulungsraum mit Teeküche vorgesehen werden, die Kosten wurden dafür seitens des Hochbauamtes mit 990.000,- € geschätzt und in entsprechender Höhe für den Haushalt angemeldet. Zwischenzeitlich wurde aufgrund der laufenden Planung zum Brandschutzbedarfsplan seitens der Feuerwehr angeregt, den Standort zu einem Schwerpunktstandort auszubauen und bereits jetzt Raum für ein viertes Fahrzeug mit entsprechenden Kapazitäten der Umkleiden vorzusehen.

 

Auf dieser Grundlage wurde seitens des Hochbauamtes eine Vorplanung erstellt, die die Baukosten für das Feuerwehrgerätehaus wurden danach auf ca. 1.170.000,- € errechnet.

 

Auf der Grundlage der Vorplanung des Hochbauamtes und des ermittelten erhöhten Kostenrahmens erfolgte mit Zustimmung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Beauftragung des Architekturbüro Viethen. Zwischenzeitlich ist die Planung fortgeschrieben worden, es erfolgten weitergehende Abstimmung zum Arbeitsschutz und mit den beteiligten Löschgruppen. Parallel wurden die Änderungen der Sportanlagenplanung sowie die Fachplanungen eingearbeitet.

 

In dem Haushalt 2019 waren Baukosten in Höhe von 990.000,- € (bei geringerem Raumprogramm) eingeplant, die Kostenberechnung aufgrund der nun vorliegenden Ausführungsplanung errechnet Baukosten in Höhe von 1.250.000,- €, diese wurden seitens der Hochbauamtes für den kommenden Haushalt angemeldet.

 

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2020, der Abschluss der Baumaßnahme zum Ende 2021 geplant.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 24.09.2019 durch den Architekten Viethen dem Ausschuss anhand von Plänen erläutert werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Architekturbüros Viethen realisiert werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf