Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/469/2019  

 
 
Betreff: Reduzierung des Hebesatzes für Grundstücke (Grundsteuer B) zum 01.01.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hebesatzsatzung  

Tatbestand:

Insbesondere infolge der Weltwirtschafts- und Finanzkrise hatten sich in den Jahren 2010 - 2012 u. a. die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes drastisch reduziert. So betrugen die Zahlungen in 2011 und 2012 jeweils nur noch ca. 4,8 Mio. €, während noch 2009 Schlüsselzuweisungen von 13,6 Mio. € gezahlt wurden. Zur Kompensation dieser Mittel und zur Erhaltung einer selbstbestimmten Finanzhoheit wurden zum 01.01.2012 verschiedene Steuererhöhungen beschlossen. So wurde u. a. der Hebesatz für die Grundsteuer B von 380-%-Punkten auf 420-%-Punkte erhöht. Dieser Hebesatz ist derzeit auch noch immer aktuell. 

 

Mittlerweile hat sich die finanzielle Ausstattung der Stadt wesentlich verbessert. So konnte u. a. der Schuldenstand von Ende 2013 bis Ende 2018 nicht nur von 21,6 Mio. € auf 10,8 Mio. € halbiert werden, sondern insbesondere in den letzten beiden Jahren konnte die Ausgleichsrücklage aufgrund der guten Jahresergebnisse auf einen Bestand von  21,7 Mio. € aufgefüllt werden. Gegenüber dem ursprünglichen Bestand von 14,7 Mio. € zum 01.01.2007 bedeutet dies eine Erhöhung um  knapp 48 % bzw. 7,0 Mio. €. Auch wenn sich derzeit die Anzeichen dafür verdichten, dass sich die Konjunktur am Beginn einer abschwächenden Phase befindet und nicht seriös vorhergesagt werden kann, in welchem Umfang dies künftige Haushalte belasten wird, spricht insbesondere der aktuell gute Bestand der Ausgleichsrücklage dafür, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt an der guten Entwicklung der Jahresergebnisse in den letzten Jahre teilhaben zu lassen. Da diese gute Entwicklung insbesondere auch mit der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B einhergeht (Mehrerträge von insgesamt 4,1 Mio. € von 2012 bis 2018) und um gleichzeitig eine möglichst große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern am Erfolg der letzten Jahre partizipieren zu lassen, liegt es nahe, den Hebesatz für die Grundsteuer B nun wieder, zumindest teilweise, zu reduzieren.

 

U. a. mit dieser Möglichkeit haben sich Rat und Verwaltung in der „AG Finanzen“ interfraktionell auseinandergesetzt. In der „AG Finanzen“ ist man übereinstimmend zum Ergebnis gekommen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2020 zu reduzieren. Aufgrund der geführten interfraktionellen Gespräche schlägt die Verwaltung daher vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 420-%-Punkten auf 390-%-Punkte ab dem 01.01.2020 zu reduzieren. Dies würde bedeuten, dass sich bei einem derzeitigen Haushaltsansatz von 6,82 Mio. € der Haushaltsansatz für Grundsteuer B, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen, um knapp 0,5 Mio. € auf 6,33 Mio. € reduzieren würde.

 

Damit die Verwaltung die Umsetzung der Reduzierung für die 2020er Grundbesitzabgabenbescheide vorbereiten und Reduzierung des Haushaltsansatzes bereits für die kommende 2020er Haushaltssatzung berücksichtigt werden kann, sollte diese Reduzierung bereits jetzt im Rahmen einer Hebesatzsatzung beschlossen werden. Eine entsprechende Hebesatzsatzung ist als Anlage beigefügt. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage vorbereitete Hebesatzsatzung zu beschließen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019 wird hiermit erlassen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mindererträge von ca. 500.000 € pro Jahr bei der Grundsteuer B.


Anlage:

Hebesatzsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatzsatzung (284 KB)