Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/886/2019  

 
 
Betreff: Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW: Klimanotstand
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Wie in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.07.2019 mitgeteilt, wurden zwei Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat gerichtet.

 

Eingabe eines Erkelenzer Bürgers – Posteingang 04.06.2019:
Klimanotstand

 

Eingabe der Jusos Kreis Heinsberg – Posteingang 17.06.2019:
Anregung nach § 24 GO NRW: Ausrufen des Klimanotstandes

 

 

Bei den an den Rat gerichteten Schriftsätzen handelt es sich nach Prüfung durch die Verwaltung um Anregungen auf der Grundlage des § 24 GO NRW ‚Anregungen und Beschwerden‘.

 

Die generelle Zielsetzung der ersten Eingabe lautet wie folgt:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz möge den KLIMANOTSTAND für die Stadt Erkelenz ausrufen.“

 

Nachfolgendes wird von den Jusos Kreis Heinsberg gefordert:

 

„Der Stadtrat Erkelenz

 

- erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an,

 

- erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen,

 

- fordert die Verwaltung auf ein Konzept zur Verringerung der umweltbelastenden Faktoren über alle die Stadt betreffenden Aufgabenfelder zu erstellen. Das Konzept soll eine Rückkopplung mit den anderen Städten und Gemeinden sowie mit dem Kreis Heinsberg umfassen,

 

- fordert den Bürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und daraus Konsequenzen zu ziehen.“

 

§ 24 Abs. 1 GO NRW begründet das Recht, dass jeder sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt an den Rat bzw. den von ihm beauftragten Beschwerdeausschuss wenden kann. Gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW hat die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten zu regeln. Dies ist in Erkelenz im § 9 der Hauptsatzung geschehen.

 

Für die Erledigungen solcher Anregungen und Beschwerden hat der Rat den Hauptausschuss bestimmt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss bzw. als Empfehlung an den Rat):

„Der Beschwerdeausschuss kommt nach seiner Prüfung gemäß § 9 der Hauptsatzung zu folgendem Ergebnis bzw. zu folgender (möglichen) Empfehlung: ……………..“

 


Finanzielle Auswirkungen:

---