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Tatbestand: Die Datenschutzgrundverordnung – DSGVO - (Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1, L 314 vom 22.11.2016, Se. 72) hat in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz NRW vom 17.05.2018 (DSG NRW; GV. NRW S. 244) im Artikel 4 Nr. 1 den Begriff der personenbezogenen Daten neu definiert.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in einer aktuellen Mitteilungen am 28.08.2019 darauf hingewiesen, dass er deshalb seine Mustergeschäftsordnung, an die sich auch die Datenschutzbestimmungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz orientieren, aktualisiert habe. Eine Anpassung der konkreten Ratsgeschäftsordnungen wird vom StGB NRW seinen Mitgliedskommunen, also auch der Stadt Erkelenz, anheimgestellt.
Konkret betroffen ist § 30 Datenschutz, Satz 2, der aktuellen Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz, der bisher lautet:
„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.“
Die neu empfohlene Formulierung der Mustergeschäftsordnung auf der Grundlage des neuen Rechts lautet hingegen:
„Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“
Im Sinne von Aktualität und Einheitlichkeit der Legaldefinition des Begriffes der „personenbezogenen Daten“ wird dem Rat empfohlen, den Text des § 30 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 27.02.2019, an den Text des aktuellen Musters des StGB NRW anzugleichen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der bisherige Titel der ‚Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 27.02.2019‘ erhält den neuen Titel ‚Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 25.09.2019‘.
2. § 30 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 27.02.2019, erhält folgende textliche Neufassung:
‚Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.‘
3. Die vorgenannten Änderungen treten am 26.09.2019 in Kraft.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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