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Tatbestand: Die Fraktion B 90/Die Grünen stellt mit Schreiben vom 15.06.2019 folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, eine Stabsstelle für Nachhaltigkeit einzurichten.
Aufgabe dieser Stabsstelle ist es, bereits existente und zukünftige Anstrengungen der Stadt Erkelenz im Themenkreis Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu bündeln und zu organisieren sowie künftige kommunale Entscheidungen unter Aspekten des Klimaschutzes treffen zu lassen.
Wie auch die finanziellen Auswirkungen werden zukünftig die ökologischen Auswirkungen fester Bestandteil der Ratsvorlagen. Alle Beschlussvorlagen werden durch die Stabsstelle hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit geprüft und gekennzeichnet.“
Im Mai 2018 hat die SPD-Stadtratsfraktion einen ähnlichen Antrag mit dem Ziel, „die Stadtverwaltung Erkelenz erhält ein Umweltamt“ gestellt.
Die Verwaltung hatte diesen Antrag umfassend auf seine kommunalrechtlichen Aspekte hin geprüft. Das Ergebnis wurde dem Hauptausschuss in dessen Sitzung am 20.09.2018 unter „Mitteilungen“ dargelegt. Daraufhin haben die Antragsteller diesen Antrag in der Sitzung des Rates am 26.09.2018 zurückgezogen.
Die kommunalrechtlichen Aspekte haben sich seitdem nicht verändert, so dass auch dem nun vorliegenden Antrag, der die „Strukturen der Verwaltung“ (sh. letzter Satz der Antragsbegründung) durch den Rat verändern will, aus Gründen nicht gegebener Organzuständigkeit des Rates und seiner Ausschüsse nicht gefolgt werden darf.
Aus den bekannten Gründen wurde von der Verwaltung für den beantragten Tagesordnungspunkt kein Beschlussvorschlag in die Sitzungsvorlage eingearbeitet und es wird dem Rat empfohlen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Beschlussentwurf: „…..“ Finanzielle Auswirkungen: „…..“
Anlage: Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen vom 15.06.2019
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