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Tatbestand: Im Zusammenhang mit der Realisierung des durch den Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ausgewiesenen Baugebietes sind die dort vorgesehenen Straßenflächen unter anderem als Grundlage für eine vorzunehmende Hausnummerierung zu benennen.
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 über die Benennung beraten und schlägt vor, den Straßennamen „Am Kammerbusch“ für die Zufahrt zum Baugebiet und die erste Stichstraße fortzuführen und die zweite Stichstraße mit dem Straßennamen „Im Pesch“ zu benennen. Die Straßenteile sind in der Anlage entsprechend gekennzeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag des Bezirksausschusses zu folgen und diesen zu beschließen.
Gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.12.2015 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.
Beschlussentwurf: „Die Straßennamen für die in der Anlage gekennzeichneten Straßenteile des Bebauungsplans Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, sollen „Am Kammerbusch“ und „Im Pesch“ lauten.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Straßenübersichtsplan „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“
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