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Vorlage - A 20/463/2019  

 
 
Betreff: Änderung des Gemeindegebietes im Rahmen der Flurbereinigung Wassenberg, verursacht durch den Bau der B 221 n
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.07.2019 
29. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 22.05.2019  
Plan mit Darstellung der Änderungen  
Plan mit Darstellung der bisherigen Stadtgrenze  
Gesamtdarstellung des Bereichs der B 221 n  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 26.03.2019 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass es durch die Neuordnung des Grundbesitzes in der Flurbereinigung Wassenberg, verursacht durch den Bau der B 221 n, erforderlich sei, die bestehende Gemeindegrenze zwischen der Stadt Erkelenz und der Stadt Wassenberg zu ändern und den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der jetzt vorliegende Vorschlag zur Neuordnung der Gemeindegrenze zwischen den Städten Erkelenz und Wassenberg wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern beider Städte sowie der Bezirksregierung am 13.05.2019 erörtert.

 

Das dazu ergangene Schreiben der Bezirksregierung vom 22.05.2019 ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Ein Übersichtsplan des betroffenen Gebietes ist als Anlage 2 beigefügt. Die in der Anlage 2 erkennbare bisherige Gemeindegrenze ist blau dargestellt und ragt mehrmals in den Verlauf der neuen B 221 n hinein. Die vorgesehene künftige Gemeindegrenze ist grün dargestellt.

 

Durch die Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Städten Wassenberg und Erkelenz vergrößert sich das Stadtgebiet der Stadt Erkelenz geringfügig um ca. 330 qm (Anlage 2).  Ebenfalls gehen zwei im Plan orange markierte Wirtschaftswegeflächen in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Erkelenz über. In der Anlage 3 ist nochmals die bisherige Stadtgrenze dargestellt. Der von der Bezirksregierung erstellte Gesamtübersichtsplan ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keinerlei Bedenken gegen die Änderung des Gemeindegebietes. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, der Änderung des Gemeindegebietes zuzustimmen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 58 II Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist mit der Gemeindegebietsänderung im Bereich der B 221 n zwischen der Stadt Wassenberg und der Stadt Erkelenz, wie in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan dargestellt, einverstanden.

Der Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Wassenberg und der Stadt Erkelenz  wird zugestimmt. Die in der Anlage 2 gekennzeichneten Wirtschaftswegeflächen gehen in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt Erkelenz über.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen.


Anlagen:

1. Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 22.05.2019

2. Plan mit Darstellung der Änderungen

3. Plan mit Darstellung der bisherigen Stadtgrenze

4. Gesamtdarstellung des Bereichs der B 221 n

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 22.05.2019 (387 KB)      
Anlage 2 2 Plan mit Darstellung der Änderungen (246 KB)      
Anlage 3 3 Plan mit Darstellung der bisherigen Stadtgrenze (387 KB)      
Anlage 4 4 Gesamtdarstellung des Bereichs der B 221 n (3495 KB)