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Vorlage - A 40/388/2019  

 
 
Betreff: Unterbringung der Musikschule des Kreises Heinsberg in Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
03.07.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach ausführlichen Vorberatungen hat der Kreistag des Kreises Heinsberg am 19.06.2019 endgültig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Sitz der Musikschule des Kreises Heinsberg vom Schulring 38, 41812 Erkelenz, in das Gebäude Aachener Straße 49 (Altes Amtsgericht) zu verlagern und hierfür die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Bereits seit vielen Jahren ist die Schaffung adäquater räumlicher Unterbringungsmöglichkeiten der Musikschule des Kreises Heinsberg Gegenstand vielfältiger Überlegungen. Die Stadt Erkelenz hat in der Vergangenheit bereits zur Verbesserung der räumlichen Situation beigetragen und insbesondere seit dem Jahr 2004 kostenlos ihr Gebäude Schulring 38 mit der dazugehörigen Garage und der Gartenanlage zur Nutzung für Zwecke der Musikschule des Kreises Heinsberg überlassen. Die Räumlichkeiten des Gebäudes wurden als Unterrichtsraum, Abstellraum sowie zur Unterbringung der Geschäftsstelle genutzt.

 

Aufgrund der Aufgabe der bisherigen Nutzung im Gebäude Aachener Straße 49 ergab sich im letzten Jahr die Möglichkeit, dieses Gebäude zu erwerben. Zusammen mit dem Träger Kreismusikschule, dem Kreis Heinsberg, der Leiterin der Kreismusikschule und der Stadt Erkelenz wurde daher überlegt, ob sich hierdurch die Möglichkeit einer optimalen Unterbringung der Kreismusikschule ergibt. Aus inhaltlicher und städtebaulicher Sicht wurde die Lösung von Seiten der Stadtverwaltung Erkelenz ausdrücklich begrüßt. Die Lage im Zentrum der Stadt Erkelenz bezogen auf Erreichbarkeit, Parkplatzsituation und Zentralität sind bestens geeignet für die Unterbringung der Musikschule. Zudem dürften sich auch zukünftig durch die Nähe zum Berufskolleg Synergieeffekte ergeben.

 

Die Kosten der Kreismusikschule werden im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage umgelegt. Hauptkostenträger ist zurzeit die Stadt Erkelenz mit 43,8 % der Kosten. Die Städte Hückelhoven, Wegberg und Übach-Palenberg tragen 22,6 %, 12 % und 10 %. Die prozentualen Beteiligungen der übrigen Städte und Gemeinden liegen darunter.

 

Die durch den Erwerb und den Umbau des Gebäudes Aachener Straße 49 entstehenden Kosten werden im Rahmen der differenzierten Kreisumlage umgelegt.

 

Die  Stadt Erkelenz hat im Zusammenhang mit den Gesprächen mit Kreis Heinsberg signalisiert, dass sie vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch die politischen Gremien bei einer Realisierung der Unterbringung der Musikschule im Alten Amtsgericht in gleichem Umfange wie bisher, d. h. entsprechend der Überlassung des Gebäudes am Schulring 38, die Unterbringung finanziell unterstützen würde. Der Umfang der bisherigen Unterstützungsleistung beträgt rund 20.000 € jährlich. Die angekündigte Unterstützungsleistung und die Tatsache, das fast 50% der Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule aus der Stadt Erkelenz kommen, dürften dazu beigetragen haben, dass der Kreistag nunmehr auch einen verbindlichen Beschluss zur Verlagerung getroffen hat.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Kreis Heinsberg als Träger der Kreismusikschule verbindlich eine Zusage zu geben, jährlich 20.000 € vor Verteilung der übrigen Kosten im Wege der differenzierten Kreisumlage zur Unterstützung einer optimalen Unterbringung der Kreismusikschule in der Stadt Erkelenz und unter Anrechnung auf die mit dem Betrieb der Kreismusikschule entstehenden Kosten zu leisten.


Beschlussentwurf:

„Nach Umzug der Musikschule des Kreises Heinsberg vom Schulring 38, 41812 Erkelenz, in das Gebäude Aachener Straße 49 gewährt die Stadt Erkelenz für die Unterbringung vor Verteilung der übrigen Kosten im Wege der differenzierten Kreisumlage einen jährlichen, auf die Gesamtkosten anzurechnenden Zuschuss von 20.000 € an den Träger der Kreismusikschule.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen künftiger Jahre aufzunehmen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Jährlich zusätzlich 20.000 Euro. Hinzu kommen die durch den Erwerb und die Herrichtung des Gebäudes entstehenden Kosten, die im Wege der differenzierten Kreisumlage verteilt werden.