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Vorlage - A 40/386/2019  

 
 
Betreff: Namensgebung für den Kunstrasenplatz im Schulzentrum Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
03.07.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.07.2019 
29. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der SC 09 Erkelenz e. V. hat beantragt, das Kunstrasenspielfeld im Schulzentrum Erkelenz „Josef-Geiser-Spielfeld“ zu benennen.

 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat in seiner Sitzung am 21.11.2018 den Rat der Stadt Erkelenz gebeten, dem Antrag auf Namensgebung zu entsprechen.

 

Zuständig für die Namensgebung für die im Eigentum der Stadt Erkelenz stehende Sportfläche ist gem. § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Richtlinien über die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Bürgermeisters vom 16. Dezember 2015 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Rat der Stadt Erkelenz.

 

Im Jahre 1952 wurde der Grundschullehrer Josef Geiser (*1922 +2002) Mitglied im SC 09 Erkelenz. 1959 gründete er die Schülerabteilung innerhalb der Jugendabteilung des Vereins und leitete diese auch.

 

Am 07.10.1983 erhielt er für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Leiter der Jugend- und Schülerabteilung die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland. Das Einverständnis der Angehörigen des Herrn Josef Geiser zur Namensgebung liegt vor.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Das Kunstrasenspielfeld im Schulzentrum Erkelenz führt zukünftig den Namen „Josef-Geiser-Spielfeld.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.