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Vorlage - A 40/382/2019  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses zum kirchenmusikalischen Jahresprogramm 2019 der Pfarrei Christkönig Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
03.07.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Kirchenmusik Pfarrei Christkönig plant für das Jahr 2019 eine Vielzahl von interessanten Veranstaltungen. Das kirchenmusikalische Jahresprogramm umfasst  festlich gestaltete Hochämter und Konzerte mit Chor- und Sologesang sowie Orgel- und Instrumentalmusik.

 

Die musikalische Bandbreite erstreckt sich dabei vom Mittelalter bis ins 21. Jahrhundert.

An den Hochfesten Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten erklingen  feierliche Messvertonungen von W. A. Mozart, J. Haydn und J.E. Eberlin mit dem Kirchen- und Projektchor, Solisten und der Philharmonie Düsseldorf. Weiterhin wird es zwei Gastkonzerte mit dem Kammerchor Cantus Dorsten und dem Erkelenzer Gospelchor „rejoiSing“ geben.

 

Den musikalischen Höhepunkt des Jahres hat die Aufführung der berühmten „Johannespassion“ von Johann Sebastian Bach am Karfreitag gebildet. Ein Vokalensemble aus zwölf renommierten Solisten und die Philharmonie Düsseldorf mit alten Instrumenten hat dieses ergreifende Werk in historischer Stimmung zu Gehör gebracht.

 

Ferner sind wieder die beliebten Konzertreihen der Angelus-Konzerte und der Adventskonzerte für das Jahr 2019 vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für das kirchenmusikalische Jahresprogramm 2019 der Kirchenmusik Pfarrei Christkönig Erkelenz einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Kirchenmusik Pfarrei Christkönig Erkelenz wird zum kirchenmusikalischen Jah-resprogramm 2019 ein Zuschuss in Höhe von 3.000,-- € gewährt. Die Verwendung ist spätestens zum 31.01.2020 nachzuweisen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.000,-- €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabenermächtigung im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 040100 531700 zur Verfügung.