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Vorlage - A 40/378/2019  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
03.07.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.07.2019 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach den im Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz können Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen und zur investiven Förderung von vereinseigenen Sportanlagen und Räumen gewährt werden.

 

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, wie in den Vorjahren Auszahlungen entsprechender Zuschüsse vorzunehmen:

 

TC Blau-Weiss Erkelenz

8 Plätze

920,00 €

Postsportverein

5 Plätze

575,00 €

TC 81 Erkelenz

5 Plätze

575,00

TC Lövenich

6 Plätze

690,00 €

TC Golkrath

5 Plätze

575,00 €

TC Holzweiler

3 Plätze

345,00 €

  

Schießsportverein Kückhoven

  115,00 €

Schützenbruderschaft Golkrath (Schießabteilung)

  115,00 €

Angelfreunde Kuckum e. V.

(Wasser- und Landschaftspflege)

  130,00 €

 

insgesamt =

 

4.040,00 €

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Den nachstehend aufgeführten Vereinen werden zu den Unterhaltungskosten der vereinseigenen Anlagen Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:

 

TC Blau-Weiss Erkelenz

8 Plätze

920,00 €

Postsportverein

5 Plätze

575,00 €

TC 81 Erkelenz

5 Plätze

575,00 €

TC Lövenich

6 Plätze

690,00 €

TC Golkrath

5 Plätze

575,00 €

TC Holzweiler

3 Plätze

345,00 €

 

 

Schießsportverein Kückhoven

  115,00 €

Schützenbruderschaft Golkrath(Schießabteilung)

  115,00 €

Angelfreunde Kuckum e. V.

(Wasser- und Landschaftspflege)

  130,00 €

 

insgesamt =

 

4.040,00 €“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.040,00 €. 

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter den Produktsachkonten 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung.