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Tatbestand: Bereits im Jahr 2016 wurde durch den StaBaWiBe die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.
Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung und der Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.
Die nachfolgend aufgeführte Maßnahme ist aufgrund des Alters und Zustandes der Anlagen erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.
Hoven Die Lampen sind älter als 30 Jahre; zur Zeit sind Leuchtstoffröhren verbaut und die Stromversorgung erfolgt über eine Freileitung. Die NEW saniert in Zusammenhang mit einer Neuverlegung der Wasserleitung und der 1 KV-Leitung. Die Freileitung wird abgebaut.
Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die Beleuchtungsmaßnahme ist die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Konto E 12023003 in Höhe von 90.000 Euro bereitgestellt.
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