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Vorlage - A 63/309/2019  

 
 
Betreff: Erweiterung Rathaus Johannismarkt
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
07.05.2019 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Rathaus (Johannismarkt 17) besteht dringender Bedarf an zusätzlichen Räumen. Aus diesem Grund soll ab dem Jahr 2019 mit einer Aufstockung des Archivgebäudes begonnen werden. Die Aufstockung soll in Form eines Staffelgeschosses erfolgen.

 

Im Rahmen einer Vorplanung des Hochbauamtes sollten zunächst Büroräume für 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen werden, die Kosten wurden dafür seitens des Hochbauamtes mit 260.000,- € geschätzt und in entsprechender Höhe für den Haushalt angemeldet.

 

Aufgrund der Vielzahl der laufenden Projekte sowohl im investiven Bereich als auch in der baulichen Unterhaltung bestehen im Hochbauamt derzeit nicht die personellen Kapazitäten, die Planung mit eigenen Kräften umzusetzen. Da die Aufstockung ferner in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Archivgebäude sowie dem angrenzenden Verwaltungsgebäude steht, soll allein schon aus Urheberrechtgründen die Planung durch das Büro Tillmanns Nahrath Architekten erfolgen. Die Auftragssumme unterschreitet dabei die Grenze aus § 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz und erfolgt als laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

Aufgrund eines erneut erhöhten Raumbedarfes der Verwaltung wurde geprüft, ob weitere Raumkapazitäten geschaffen werden können. Danach ist es nun möglich, Büroräume für 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen zusätzlichen Besprechungsraum in der Erweiterung anzuordnen. Die reinen Baukosten erhöhen sich danach auf ca. 425.000,- €. Über den ursprünglichen Ansatz hinaus sind ferner die Planungskosten sowie die Kosten für Fachingenieure (Architekt, Statik, Haustechnik, Bauphysik) den reinen Baukosten zuzurechnen, hierfür sind Mittel von ca. 95.000,- € erforderlich.

 

Insgesamt erhöhen sich die Baukosten nach Kostenberechnung des Architekten auf 520.000,- €.

 

Da das Projekt dringend noch im Jahr 2019 begonnen werden soll, erhöht sich der Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 auf 360.000,-. Somit werden die fehlenden Mittel in Höhe von 260.000,- € für das Jahr 2020 als Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Budgetierung überplanmäßig bereitgestellt.

 

Zur Deckung dieser zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Baumaßnahme H 03 01 00 20 energetische Sanierung Grundschule Gerderath zurückgegriffen, da sich der Beginn dieser Maßnahme auch wegen fehlender personeller Ressourcen verschiebt.

 

Die Planung soll in der Sitzung vom 07.05.2019 durch den Architekten dem Ausschuss kurz anhand von Plänen erläutert werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss nimmt die Kostenentwicklung sowie den vorgeschlagenen Deckungsentwurf der Verwaltung zur Kenntnis. Die Baumaßnahme soll entsprechend der Planung des Büro Tillmanns Nahrath Architekten realisiert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf