Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/463/2019  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 "In der Schlei Ost", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
07.05.2019 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2019 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.05.2019 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentl. und TÖB BBP Nr. 1200.5.2 In der Schlei Ost  
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 1200 5 1 In der Schlei Ost  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 20.12.2017  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss Schwanenberg zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 11 vom 08.06.2018 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 27.06.2018 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des  Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 11.05.2018  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

3. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Schwanenberg  wurde mit Schreiben vom 11.05.2018 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 21.06.2018 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes  wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Schwanenberg bittet die Verwaltung, auf der bereits vorhandenen Parkfläche am Sportplatz Schwanenberg (Straße „In der Schlei“), Parkplatzmarkierungen schräg versetzt aufzubringen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Beschluss (als Empfehlung an Rat und Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Schwanenberg stimmt dem Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, zu.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 11.12.2018, des Hauptausschusses vom 13.12.2018 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 18.12.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 2 vom 18.01.2019 in der Zeit vom 28.01.2019 bis 01.03.2019 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg  - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bebauungsplan Nr.1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentl. und TÖB BBP Nr. 1200.5.2 In der Schlei Ost (325 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 1200 5 1 In der Schlei Ost (1865 KB)