Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/462/2019  

 
 
Betreff: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
07.05.2019 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2019 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.05.2019 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 27. Änd. FNP Oerather Mühlenfeld West  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.12.2018  hat der Rat die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beschlossen und  die Verwaltung beauftragt, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Mit Bericht vom 14.01.2019 wurde die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Im Rahmen der Rechtskontrolle wurde der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzugsplanes u. a. hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen des BauGB sowie auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen wie Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung geprüft.

 

Nach dem Prüfergebnis der Bezirksregierung Köln, ist im Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Planzeichnung die Eindeutigkeit der Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, in einem Teilbereich nicht gegeben.

 

Eine Genehmigung nach § 6 BauGB konnte für die vorgelegte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes daher nicht erteilt werden, bzw. fehlerhafte Darstellungen sind räumlich von der Genehmigung auszunehmen.

Die Vorlage zur Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln wurde daher mit Schreiben vom 14.03.2019 zurückgezogen.

 

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in einer korrigierten, in der Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB eindeutigen Planfassung, erneut nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB  ist zu beschließen.

 

Nach erfolgter erneuten öffentlichen Auslegung n. § 4a Abs. 3 BauGB ist über die im Aufstellungsverfahren der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden.

 

In dieser Sitzung soll die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB die Dauer der Offenlage auf 2 Kalenderwochen verkürzt wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 27. Änd. FNP Oerather Mühlenfeld West (511 KB)