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Vorlage - A 61/458/2019  

 
 
Betreff: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
07.05.2019 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2019 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
15.05.2019 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 28. Änderung FNP  

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 28. Änderung des mit Bekanntmachung vom  01.09.2001 wirksamen Flächennutzungs­planes ist die Darstellung von Wohnbauflächen mit einer Flächengröße von ca. 0,5 ha am westlichen Ortsrand Erkelenz-Matzerath.

Diese am Kauler Weg gelegenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Grünflächen dargestellt, die mit einer Flächengröße von ca. 0,5  ha. bisher dargestellten Grünflächen Zweckbestimmung Bolzplatz sollen entfallen.

 

In dem östlichen Teil des Änderungsbereiches Schwarzer Weg sollen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellte ca. 0,3 ha Wohnbauflächen entfallen und als Grünflächen Zweckbestimmung Bolzplatz dargestellt werden.

 

Mit der Darstellung Wohnbauflächen soll der Siedlungsbereich westlich arrondiert, die mittelfristige Versorgung der Ortslage mit Wohnbaugrundstücken gesichert und der bestehende Bolzplatz an den östlichen Ortsrand verlagert werden.

 

Die Bauflächen sollen gemäß dem Leitbild der seit 2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanung der Stadt Erkelenz zur örtlichen Entwicklung des ca. 400 Einwohner-Ortes Matzerath dienen.

 

Die beabsichtigte Wohnbauflächendarstellung ist bedarfsgerecht für die folgenden 5 bis 7 Jahre nach Änderung und entspricht dem seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes im Jahre 2001 feststellbaren Wohnbauflächenverbrauch von rd. 1,9 ha.

 

Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Bereitstellung von Baugrundstücken in einem festzusetzenden Wohngebiet geschaffen werden.

 

Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß §34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde am 18.01.2019 gestellt, landesplanerische Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen mit Verfügung vom 07.03.2019 nicht.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

 

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Golkrath zu hören.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) Erkelenz-Matzerath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 28. Änderung FNP (1943 KB)