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Vorlage - A 10/819/2019  

 
 
Betreff: Neubesetzung der Leitung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
hier: Anhörung vor der Berufung gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
02.05.2019 
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Amtsleiter des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, Herr Claus Bürgers, wird zum 30.06.2019 in den Ruhestand treten. Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben. Hierbei gingen 13 Bewerbungen ein. Dem Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung vorgestellt, wer aus dem umfangreichen Nachbesetzungsverfahren als Nachbesetzung für die Leitung des Amtes Kinder, Jugend, Familie und Soziales vorgesehen ist.

 

Nach § 71 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz vom 01.04.2015 ist der Jugendhilfeausschuss vor der Berufung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes anzuhören.

 

Die endgültige Entscheidung der Bestellung trifft gem. § 73 Abs. 3 GO NRW der Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss tagt in dieser Angelegenheit am 09.05.2019.

 

In der Sitzung wird sich der aus dem Nachbesetzungsverfahren hervorgehende Bewerber (m/w/d) persönlich vorstellen.


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss begrüßt die Bestellung von ……………als neue Leitung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales und damit auch zur Verwaltung des Jugendamtes.“