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Tatbestand: Mit Datum vom 26.04.2017 beantragen die Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler-UWG die Beschlussfassung zur Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte. Auf die Beschlussvorlage zum Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 27.06.2017 wird verwiesen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe fasste in der Sitzung vom 27.06.20127 nachfolgenden Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte zu erstellen und die notwendigen Vorarbeiten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Auswahl eines geeigneten Planungsbüros, die Festlegung von Handlungsfeldern und die Anmeldung der entsprechenden Haushaltsmittel für die nächsten Jahre.“
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe wurde der Planungsgruppe MWM, Aachen der Ingenieurauftrag für die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte erteilt.
Nach derzeitigem Stand sind drei Bearbeitungs- und Planungsphasen vorgesehen:
In allen drei Phasen ist die intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit Bestandteil der Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes. Hierzu gehören Auftaktveranstaltungen, online-Beteiligungen, Aktionstage, Begehungen/Stadtspaziergänge, Workshoparbeit.
Eine Lenkungsgruppe zur Prozessbegleitung bestehend aus Vertretern der Politik und der Verwaltung wurde gebildet.
Die Vorstellung und Beratung in den politischen Gremien ist in allen Bearbeitungs- und Planungsphasen vorzusehen. In dieser Sitzung sollen die Ergebnisse der Stärken-/Schwächen- und Chancen-Analyse sowie der Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.
Themen und Bereiche für eine vertiefende Schwerpunkanalyse sollen beschlossen werden.
Die Analyseergebnisse werden zur Verfügung gestellt, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung mit Auswertung der Beiträge aus der Auftakttaktveranstaltung sowie Ergebnisse der online-Beteiligung wurden bereits unter www.erkelenz.de und www.erkelenz-2030.de veröffentlicht.
Aus den bereits im schwerpunktmäßigen Untersuchungsraum des Integrierten Handlungskonzeptes, erweiterter innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich –zentralen Versorgungsbereich, für den Planungsprozess identifizierten Handlungsfeldern Städtebaufunktionen, Verkehrsabläufe-/Konzepte/Mobilität, öffentlicher Raum / Freiraum, Stadtbildpflege, Stadtmarketing, Partizipation, sollen als erste Vertiefungsräume/Themen die Vertiefungsbereiche, VB1 Markt & Umgebung, VB2 Franziskanerplatz, VB3 Kölner Straße, VB4 Grünring und Burg, VB5 Ziegelweiherpark vertiefend bearbeitet werden.
Für die Konzeptentwicklung Stadtmarketing erfolgte eine gesonderte, parallele Bearbeitung durch ein Fachplanungsbüro, die Ergebnisse sollen in der „Entwicklungsperspektive Innenstadt“ des Integrierten Handlungskonzeptes abgestimmt werden.
Der Planungsprozess wurde mit der Analysephase und Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen, so dass nach derzeitigem Stand die Konzeptphase im 1. Hj. 2019 bearbeitet wird um anschließend die Programmphase bis Herbst 2019 abschließen zu können. Es wird angestrebt die Umsetzungsvorbereitung des Integrierten Handlungskonzeptes bis zur Abgabe von Förderanträgen Anfang 2020 abzuschließen.
Ein Integriertes Handlungskonzepte ist Voraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderung. Für die Stadt Erkelenz wäre hier das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ maßgebend. Das Programm stärkt durch bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum, aber auch durch die Unterstützung privater Initiativen, Innenstädte und Stadteilzentren in ihrer Funktion. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „1. Die vorgestellten Ergebnisse der Stärken-/Schwächen- und Chancen-Analyse sowie der Bürgerbeteiligung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Ergebnisse der Analyse des ruhenden und fließenden Verkehrs werden als Grundlage für die weitere Konzeptphase zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die in der Sitzung vorgeschlagenen bereits identifizierten Themen und Bereiche werden für eine vertiefende Schwerpunkanalyse beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel für die in 2019 voraussichtlich kassenwirksam werdenden Ausgaben stehen in Haushaltsplan, Produktsachkonto 090100.542940 Planungskosten zur Verfügung, in der Haushaltsplanung für das Folgejahr sind Mittel zu berücksichtigen. Bei Anerkennung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm sind auch vorbereitende Maßnahmen wie das Integrierte Handlungskonzept anteilsmäßig förderfähig (Fördersatz 2018 Erkelenz 60%).
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