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Tatbestand: Der Rahmenvertrag und die jeweilige Leistungsvereinbarung vom 21.12.2006 sowie die erste Fortschreibung beider Dokumente vom 18.11.2009 mit den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen über die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz laufen zum 31.12.2019 aus.
In einem gemeinsamen Gespräch zusammen mit Vertretern aller drei Träger teilten die Trägervertreter mit, dass die Rahmenbedingungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit, die durch die Verträge geschaffen wurden, sehr gut seien und weiterhin Bestand haben sollen. Aus diesem Grund äußerte niemand der Trägervertreter Änderungswünsche.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ist mit der Zusammenarbeit mit den Trägern und der pädagogischen Arbeit in den Jugendzentren in den vergangenen Jahren zufrieden. Eine Ausweitung der Jugendarbeit im Bereich des Oerather Mühlenfeldes wird durch das Jugendzentrum ZaK vom Evangelischen Kirchkreis zukünftig übernommen und wird Gegenstand des noch zu fertigenden Vertrages sein.
Die Verwaltung schlägt vor, sie zu beauftragen, die bestehenden Verträge mit den drei Trägern ab dem 01.01.2020 um weitere fünf Jahre fortzuführen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den drei Trägern der anerkannten Offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz ab dem 01.01.2020 einen Folgevertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren über die finanzielle Förderung abzuschließen.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die finanzielle Förderung der drei anerkannten Offenen Jugendfreizeiteinrichtungen wurden für das Haushaltsjahr 2020 bei Produktsachkonto 060302 531800 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 245.000 € angemeldet.
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