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Tatbestand: Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 28.11.2018 folgenden Antrag zur Beschlussfassung im kommenden Rat gestellt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege 10.000 Euro für die Förderung von Dachbegrünungen für das kommende Haushaltsjahr einzustellen. Bürgerinnen und Bürger von Erkelenz erhalten für die Neuanlage von „echten“ Gründächern 10 Euro pro Quadratmeter bis zu einer maximalen Unterstützung von 500 Euro. Die konkrete Ausformulierung der Förderrichtlinie ist vom Fachamt zu stellen.“
Begründet wird der Antrag mit Verbesserungen des Klimas und dem Gedanken des Artenschutzes. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass die Bürgerschaft sich an lokalen Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz freiwillig beteiligt.
Wie im Antrag selber ausgeführt, handelt es sich bei dem Vorschlag um eine Maßnahme, die den Klimaschutz unterstützen soll. Daher ist der vorgeschlagene Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“ sicherlich nicht die richtige Verortung des geplanten Förderprogramms im Haushalt. Maßnahmen an Gebäuden, hier vor allem an privaten Gebäuden, fallen nicht darunter.
Allenfalls käme der Produktbereich 14 „Umweltschutz“ in Frage. Bei der entsprechenden Erstellung einer Förderrichtlinie wäre sicherlich auch zu klären, was unter dem Begriff „Echte Gründächer“ zu verstehen ist, und welche Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind einen möglichen Fördertatbestand zu kontrollieren.
Neben diesen noch fachlich abzuklärenden Punkten sieht es haushaltsrechtlich so aus, dass die Antragstellung erst 13 Tage nach Zuleitung des 2019er Haushaltssatzungsentwurfs erfolgte. Dementsprechend kann der zugeleitete Haushaltsentwurf auch keinen entsprechenden Haushaltsansatz enthalten. Eine nachträgliche Einarbeitung eines solchen Haushaltsansatzes in den zugeleiteten Entwurf würde einen nicht unerheblichen Aufwand nach sich ziehen und wäre daher als unwirtschaftlich zu bewerten. Aus diesem Grunde sollte anstelle dessen, mit entsprechender Beschlussfassung, die Verwaltung beauftragt werden, bis zum Ende des ersten Quartals 2019 die beantragten Haushaltsmittel von 10.000 Euro außerplanmäßig gem. § 83 Abs.1 GO NRW zur Verfügung zu stellen. Die Haushaltsmittel stünden so mit Ausformulierung der Förderrichtlinie zur Verfügung. Beschlussentwurf: „…“ Finanzielle Auswirkungen: Bei einem positiven Votum für den Antrag und Verabschiedung einer entsprechenden Förderrichtlinie für das Haushaltsjahr 2019 ein Betrag von 10.000 Euro.
Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2018
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