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Vorlage - A 10/774/2018  

 
 
Betreff: Bestellung von weiteren Mitgliedern für die Kindergartenräte der Kindertagesstätten Gerderath und Schulring
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Durch die aktuellen Erweiterungen der Kindertagesstätten Gerderath (um 1 Gruppe) und Schulring (um 3 Gruppen) sind weitere Mitglieder für die jeweiligen Kindergartenräte dieser beiden städtischen Einrichtungen zu bestellen. Je (neuer) Gruppe ist gemäß aktueller Mitteilung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ein Mitglied und eine persönliche Vertreterin bzw. ein persönlicher Vertreter zu bestimmen. Diese Trägervertreter/innen können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger/innen sein.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.

 

Nachfolgend ist der aktuelle Sachstand tabellarisch für die beiden vorgenannten Anpassungsnotwendigkeiten dargestellt:

 

A)    Kindertagesstätte Gerderath

 

Gruppenzahl (alt)

Besetzung Kindergartenrat (bisher)

Gruppenzahl (zusätzlich neu)

3

CDU

B90/Grüne

SPD

1

 

 

B)    Kindertagesstätte Schulring

 

Gruppenzahl (alt)

Besetzung Kindergartenrat (bisher)

Gruppenzahl (zusätzlich neu)

2

CDU

B90/Grüne (Vertretung durch SPD)

 

3

 

Zum Verfahren ist grundsätzlich vorab anzumerken, dass die Bestellung der Mitglieder der Kindergartenräte zum Beginn der laufenden Wahlperiode am 02.07.2014 durch einen einheitlichen Wahlvorschlag, der einstimmig durch den Rat angenommen worden ist, erfolgte. Der Wahlbeschluss über die Besetzung des Kindergartenrates Schulring erfolgte davon abweichend nach Bildung der Einrichtung durch den Rat am 04.10.2017, ebenfalls aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags.

 

Sollten bei den nun erforderlichen Ergänzungen keine einheitlichen Wahlvorschläge zustande kommen, so wären für diese Ergänzungen (1 weiterer Sitz für den Kindergartenrat Gerderath; 3 weitere Sitze für den Kindergartenrat Schulring) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) durchzuführen.

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Stadtrates lässt hierzu als ‚Richtschnur‘ bzw. in analoger Anwendung für  mögliche Einigungen auf einheitliche Wahlvorschläge folgende Berechnungen zu:

 

A)    Für die Kindertagesstätte Gerderath (mit insg. 4 Sitzen im Kindergartenrat)

 

CDU

4 Sitze x 21/48

= 1,7500

2 Sitze

SPD

4 Sitze x   9/48

= 0,7500

1 Sitz

B90/Grüne

4 Sitze x   9/48

= 0,7500

1 Sitz

FDP

4 Sitze x   3/48

= 0,2500

---

BP/Graue Panther

4 Sitze x   3/48

= 0,2500

---

FW-UWG

4 Sitze x   2/48

= 0,1667

---

nachrichtlich:

Remberg (NPD)

- keine Fraktion -

---

---

---

 

Von den als Richtschnur errechneten Sitzen der vorgenannten Kindertagesstätte sind bisher jeweils 1 Sitz an die CDU, B90/Grüne und SPD vergeben.

 

Der nun zusätzlich zu vergebende Sitz stände damit – rechnerisch betrachtet - der CDU-Fraktion zu.

 

B)    Für die Kindertagesstätte Schulring (mit insg. 5 Sitzen im Kindergartenrat)

 

CDU

5 Sitze x 21/48

= 2,1875

2 Sitze

SPD

5 Sitze x   9/48

= 0,9375

1 Sitz

B90/Grüne

5 Sitze x   9/48

= 0,9375

1 Sitz

FDP

5 Sitze x   3/48

= 0,3125

1 Sitz wäre in Abstimmung der beiden Fraktionen besetzbar.

BP/Graue Panther

5 Sitze x   3/48

= 0,3125

FW-UWG

5 Sitze x   2/48

= 0,2083

---

nachrichtlich:

Remberg (NPD)

- keine Fraktion -

---

---

---

 

Von den als Richtschnur errechneten Sitzen der vorgenannten Kindertagesstätte sind bisher jeweils 1 Sitz an die CDU und B90/Grüne vergeben, wobei die Verhinderungsvertretung des Sitzes B90/Grüne von der SPD wahrgenommen wird.

 

Die nun zusätzlich zu vergebenden Sitze (3) ständen damit – rein rechnerisch betrachtet - der CDU-Fraktion (1 Sitz) und der SPD-Fraktion (1 Sitz) zu. Für den letzten verbleibenden freien Sitz wäre eine Einigung zwischen den Fraktionen der FDP und BP/Graue Panther aufgrund eines gleichen Berechnungswerts (0,3125) denkbar bzw. notwendig.

 

Abschließend sei erläuternd angemerkt, dass die vorstehenden ‚Berechnungen‘, die als ‚Richtschnur‘ für Einigungen auf einheitliche Wahlvorschläge dienen könnten, natürlich unter folgenden Prämissen einer hypothetischen Verhältniswahl stehen:

 

Alle Fraktionen reichen jeweils eine eigene Wahlvorschlagliste ein; alle Ratsmitglieder sind bei der Wahl anwesend und stimmen jeweils für die Liste der eigenen Fraktion, wobei die Stimme der NPD nicht eingerechnet wird (u. a. auch deshalb, da kein Fraktionsstatus hierfür vorliegt und damit das Ratsmitglied auch nicht wahlvorschlagsberechtigt ist). Es gibt keine Stimmenthaltungen.

 

Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wäre, wenn sich alle (in der Ratssitzung) anwesenden Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt hätten, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder für die Annahme des jeweiligen einheitlichen Wahlvorschlags ausreichend.

 

Sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommen bzw. nicht einstimmig angenommen werden, so wäre dann – wie oben bereits angesprochen – nach § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung zu verfahren, wo es hierzu heißt:

 

„Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“

 

Die Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag wird von der Gemeindeordnung empfohlen.


Beschlussentwurf:

„A) Kindergartenrat Gerderath:

 

In den Kindergartenrat Gerderath wird hiermit ergänzend zu den bisherigen Mitgliedern das folgende Mitglied bestellt:

 

Mitglied

Persönliche Vertretung (als Verhinderungsvertreter/in)

……………..

……………..

 

B) Kindergartenrat Schulring:

 

In den Kindergartenrat Schulring werden hiermit ergänzend zu den bisherigen Mitgliedern folgende Mitglieder bestellt:

 

Mitglied

Persönliche Vertretung (als Verhinderungsvertreter/in)

01. ……………..

……………..

02. ……………..

 

03. ……………..

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.