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Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2019 wurde am 06.11.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 15.11.2018 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfs erhalten. Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung: a) | die Industrie- und Handelskammer, | b) | die Handwerkskammer, | c) | die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, | d) | der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, | e) | die örtliche Presse und der Lokalfunk. |
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22/2018 am 16.11.2018. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-buergerportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 19. November 2018 - 03. Dezember 2018 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab. | -1.300.000 € | Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen. | Der Finanzplan 2019 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von | -8.141.573 €. |
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt | 810.646 €. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt | 9.889.000 €. | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen. |
Die Steuersätze wurden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt: | Grundsteuer A 240 v.H. | | | Grundsteuer B 420 v.H. | | | Gewerbesteuer 420 v.H. | |
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: 1 | - | Stellenplan | | | | 2 | - | Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen | 3 | - | Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder | 4 | - | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten | 5 | - | Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO | 6 | - | Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO | 7 | - | Wirtschaftsplan 2019 (Erfolgs- und Vermögensplan), mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2018 - 2022 sowie Jahres-abschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2017 - | 8 | - | a) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2017 - | | | b) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2017 - | | | c) | Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2017 - | | | d) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2017) | | | e) | Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2017 - | | | f) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2017 - | | | | | | | | |
9 - Entwurf Bilanz zum 31.12.2017 Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2020 bis 2022 ein positives Ergebnis aus.
Beschlussentwurf: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 105.854.672 EUR | dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 107.154.672 EUR | im Finanzplan mit | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 100.698.984 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 98.145.533 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 9.141.630 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 18.185.300 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 1.010.646 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 2.662.000 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 810.646 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 9.889.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf | 1.300.000 EUR | festgesetzt. | | | |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | -entfällt- | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522) | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen; -der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; -solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; -durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2Alle Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3Alle Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00. | 6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7.Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | Maßnahme | Bezeichnung | H01060003 | Erweiterung Rathaus Johannismarkt (Archivgebäude) | | G01130001 | Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | | B01180073 | PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100) | | B01180084 | LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1117) | | B01180087 | LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1132) | | B01180093 | Großflächenmäher (Ersatz für ERK-A 1149) | | B01180094 | LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115) | | B01180095 | Lieferwagen Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1116) | | B02157018 | Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich | | B02157027 | Löschgruppenfahrzeug LF 10 Borschemich / Keyenberg / Kuckum | | B02157034 | Feuerwehrfahrzeug MLF Verwaltungsstaffel | | H02150012 | Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt | | H02150013 | Neubau FWGH Keyenberg (neu) | | H03010016 | Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS) | | H03010017 | Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS) | | H03010018 | Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht | | H03010019 | Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich | | H03010020 | Energetische Sanierung / Umbau GS Gerderath | | H03040007 | Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium | | H08010010 | Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu) | | S08010010 | Kunstrasenplatz Sportpark Keyenberg (neu) | | S08010011 | Rasenplatz Sportpark Keyenberg (neu) | | E12010035 | Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil) | | E12010036 | Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil) | | Maßnahme | Bezeichnung | E12010058 | Im Pangel - Straßenbau | | E12015012 | Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau | | E12017009 | Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau | | E12018004 | Straßenbau „Dorferneuerung Holzweiler“ | | E12020078 | Flandernstr. (nördlicher Teil) - Öffentl. Beleuchtung | | E12020079 | Brabantstr. (nördlicher Teil) - Öffentl. Beleuchtung | | E12020083 | Im Pangel - Öffentl. Beleuchtung | | E12025007 | Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Öffentl. Beleuchtung | | | | | E12027002 | Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung | | H13050009 | Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu) | | H15020209 | Neubau MZH Keyenberg (neu) | | H15020210 | Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld.“ | | | | |
Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung 2019
Anlagen: Haushaltssatzung 2019, einschließlich Haushaltsplan
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