Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Schulträger haben nach § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Sachausstattung für die Schulen zu stellen und regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen. Dazu zählen nicht nur das Gebäude und das Inventar der Schule sondern auch die Medien- und IT-Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude.
Nachdem durch ein externes Fachbüro, wie in der Sitzung des Schulausschusses am 11.12.2017 von der Verwaltung berichtet, eine Grundlagenermittlung der EDV-Infrastruktur innerhalb der Schulgebäude durchgeführt wurde und die Schulen die erforderlichen Medienkonzepte eingereicht haben, laufen einerseits die Planungsarbeiten zur Erstellung der Breitbandanbindung für die Schulen und andererseits die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplanes.
Mit der Erstellung eines Medienentwicklungsplanes wurde das Fachbüro Dr. Garbe & Lexis, Leverkusen, beauftragt.
Der Medienentwicklungsplan beschreibt die pädagogischen Anforderungen und die notwendige Infrastruktur. Er befasst sich auch mit den verschiedensten Aspekten der Ausstattung und der damit verbundenen Wartung und dem Support.
Eine Kostenanalyse und Möglichkeiten der Realisierung werden aufgezeigt.
Der Medienentwicklungsplan soll allen Beteiligten, also dem Rat der Stadt Erkelenz, den Schulen und der Verwaltung, Planungssicherheit über Ausstattungsziele, organisatorische Abläufe und Strukturen sowie den erforderlichen Finanzrahmen für die nächsten Jahre geben.
Herr Wolfgang Richter vom Büro Dr. Garbe & Lexis berichtet in der Sitzung über den derzeitigen Planungsstand. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des Herrn Wolfgang Richter, Büro Dr. Garbe & Lexis, Leverkusen, zum derzeitigen Planungsstand der Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Erkelenz zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar.
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