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Vorlage - 0/51/224/2018  

 
 
Betreff: Umsetzung der KiBiz-Reform Kita-Plus ab dem 1.8.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.12.2018 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Benennung der Plus-KITA – Einrichtung gemäß § 16 a KiBiz – wurde die Möglichkeit geschaffen, Tageseinrichtungen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligte Familien zu unterstützen. Diese Einrichtungen erhalten zusätzliche Mittel vom Land in Höhe von mindestens 25.000,- Euro. Die Förderung als Plus-KITA erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2014 beschlossen, dass die Mittel auf die katholische Kindertageseinrichtung in Gerderath sowie auf die städtische Tageseinrichtung in der Westpromenade in der Zeit vom 01.08.2014 bis zum 31.02.2019 verteilt werden.

 

Im Hinblick auf die zu erwartende KiBiz-Reform ist es laut Förderrichtlinien des Landes NRW möglich, diese Fördermittel nochmal für ein Jahr zu beantragen und zu verausgaben.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Gemäß § 16 a KiBiz i. V. m. § 21 a KiBiz werden folgende Kindertagesstätten als Plus-KITA für einen weiteren Förderzeitraum von einem Jahr (01.08.201931.07.2020) benannt und erhalten eine Förderung wie folgt:

 

Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath

      25.000,- Euro

Städt. Kindertageseinrichtung Westpromenade

50.000,- Euro“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um weiterzuleitende Landesmittel handelt.