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Vorlage - 0/51/223/2018  

 
 
Betreff: Einsatz von Sprachfördermitteln im Rahmen der KiBiz-Reform
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.12.2018 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss vom 02.12.2014 sowie am 27.05.2015 beschloss der Ausschuss die Vergabe der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 35.000,- Euro für die Sprachförderung in den Kindertagesstätten.

Auf Grund der vorab durchgeführten Bedarfserhebung durch das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zum Förderbedarf in den Einrichtungen, beschloss der Ausschuss die Fördermittel wie folgt zu verteilen.

 

Adolf-Kolping-Hof

10.000,- Euro

Hagelkreuz

10.000,- Euro

Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath

5.000,- Euro

Kath. Kindertageseinrichtung Lövenich

5.000,- Euro

Städt. Kindertageseinrichtung Gerderath

5.000,- Euro

 

Die Vergabe und Weiterleitung der Fördermittel wurde vom Land seinerzeit auf 5 Jahre befristet. Diese Frist endet zum 31.07.2019.

Im Hinblick der zu erwartenden KiBiz-Reform schlägt das Land NRW aktuell nun vor, die Weitergewährung und Verwendung der Fördermittel für ein weiteres Jahr, also für das Kindergartenjahr 2019/2020, durch den Jugendhilfeausschuss beschließen zu lassen. Dies ist notwendig, um die Fördermittel weiter zu erhalten.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sprachfördermittel sollen für das Kindergartenjahr 2019/2020 wie folgt verteilt werden:

Adolf-Kolping-Hof

10.000,- Euro

Hagelkreuz

10.000,- Euro

Kath. Kindertageseinrichtung Gerderath

5.000,- Euro

Kath. Kindertageseinrichtung Lövenich

5.000,- Euro

Städt. Kindertageseinrichtung Gerderath

5.000,- Euro

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um weiterzuleitende Landesmittel handelt.